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Die Untersuchung geht der Frage nach, ob und in welcher Form die rechtliche Ausgestaltung des konfessionellen Religionsunterrichts im österreichischen Schulwesen eine Implementierung interreligiöser Bildungskonzepte ermöglicht. Darüber hinaus wird dargestellt, inwiefern der katholische Erziehungsbegriff im Allgemeinen sowie die kirchlicherseits dem katholischen Religionsunterricht zugeschriebenen Aufgaben und Ziele im Besonderen mit dem Grundgedanken interreligiöser Lernkonzepte kompatibel sind. »Interreligious Instruction in Schools: (Im)possible?«: The study addresses the question of whether and in what form the legal structure of denominational religious instruction in the Austrian school system enables the implementation of interreligious educational concepts. In addition, it is shown to what extent the Catholic concept of education in general and the tasks and goals ascribed by the Church to Catholic religious instruction in schools in particular are compatible with the basic idea of interreligious learning concepts. EinleitungZu Fragestellung und Aufbau der Arbeit - Stand der wissenschaftlichen Bearbeitung1. Religiöse Bildung im öffentlichen Schulwesen in Österreich als gemeinsame Obliegenheit von Eltern, Staat und KircheDas elterliche Erziehungsrecht und die elterliche Pflicht zur Mitwirkung an der religiösen Erziehung aus Sicht von Kirche und Staat - Das staatliche Erziehungsrecht und die staatliche Mitwirkung an der religiösen Erziehung im österreichischen Schulwesen - Das kirchliche Erziehungsrecht und die kirchliche Mitwirkung an der religiösen Erziehung2. Der schulische Religionsunterricht als Mittel der katholischen Erziehung im katholischen Kirchenrecht und in Stellungnahmen der katholischen Kirche ÖsterreichsDer schulische Religionsunterricht im Codex Iuris Canonici von 1917 und in lehramtlichen Dokumenten bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil - Der schulische Religionsunterricht in den Dokumenten des Zweiten Vatikanischen Konzils und in postkonziliaren lehramtlichen Dokumenten - Die Bestimmungen des Codex Iuris Canonici von 1983 zum schulischen Religionsunterricht - Aussagen des postkodikarischen Lehramts zum schulischen Religionsunterricht - Der schulische Österreichischen Bischofskonferenz bzw. der österreichischen Bischöfe3. Historische Entwicklung des schulischen Religionsunterrichts in ÖsterreichDie Anfänge des schulischen Religionsunterrichts im Bereich des heutigen Österreichs - Religion als eigenständiger Schulgegenstand im österreichischen Schulsystem - Der Unterrichtsgegenstand Religion von der Staatsgrundgesetzgebung 1867 bis zum Ende der Monarchie - Nach dem Untergang der Habsburgermonarchie4. Religiöse Bildung im öffentlichen österreichischen SchulwesenDie grundrechtliche Legitimierung und verfassungsrechtliche Grundlagen des Religionsunterrichts - Die einfachgesetzliche Ausgestaltung des schulischen Religionsunterrichts in Österreich5. Interreligiöse Bildung im öffentlichen Schulwesen - ein ÜberblickModelle religiöser Bildung und Organisationsformen von Religionsunterricht in Europa - (Inter-)religiöse Bildung im supranationalen europäischen Kontext - Forderungen nach Implementierung interreligiöser Unterrichtskonzepte im Schulwesen - Zur Diskussion um die Weiterentwicklung des Religionsunterrichts in Österreich - Begriffsbestimmung: interreligiöser Religionsunterricht6. Kirchen- und religionsrechtliche (Un-)Möglichkeiten der Implementierung eines interreligiösen Religionsunterrichts im öffentlichen Schulwesen in ÖsterreichInterreligiöser Religionsunterricht - kirchenrechtliche Einordnung - Interreligiöser Religionsunterricht - religionsrechtliche Einordnung7. Organisationsform eines interreligiösen Religionsunterrichts im Klassenverband im öffentlichen SchulwesenÜberschreiten der Konfessionsgrenzen als rechtliche Voraussetzung eines interreligiösen Religionsunterrichts im Klassenverband - (Un-)Möglichkeit eines verpflichtenden interreligiösen Religionsunterrichts im Klassenverband - Mirjam Schambecks Konzept eines positionell-religionspluralen Religionsunterrichts im Klassenverband - rechtliche Einordnung8. ResümeePerspektive des Kanonischen Rechts - Religionsrechtliche Perspektive - Plädoyer für einen interreligiösen Religionsunterricht neben dem EthikunterrichtQuellen- und LiteraturverzeichnisQuellen - Lexikonartikel - Sekundärliteratur - InternetquellenSachwortverzeichnis Andreas E. Graßmann graduated in 2012 with a diploma in Catholic theology and a bachelor's degree in philosophy from the University of Salzburg. In 2016 he received his doctorate from the theological faculty of the University of Salzburg. In 2017 he completed his licentiate studies in canon law at the Ludwig-Maximilians-University in Munich. In 2022 he qualified as a university lecturer for canon law at the Leopold-Franzens-University Innsbruck. He is a private lecturer in the practical theology department (canon law department) of the Theological Faculty of the University of Salzburg and systemic coach for organizational development. »Insgesamt ist es eine sehr gelungene Monographie, die zwar auf Arbeiten zum Religionsunterricht aufbaut, aber mit ihrer Fragestellung nach der (Un-)Möglichkeit eines interreligiösen Religionsunterrichts in Österreich eine Forschungslücke schließt, sich zugleich aktuellen Diskussionen widmet und diese mit den Möglichkeiten und Grenzen des Kirchenrechts und des österreichischen Religionsrechts fruchtbar ins Gespräch bringt.« Prof. Dr. Thomas Meckel, in: Archiv für Katholisches Kirchenrecht, Bd. 190, 1/2023



