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Description
(Short description)
Seit fast 18 Jahre stehen die Aufklärungspflichten bezüglich Zuwendungen bei der Anla-geberatung und das Verhältnis von Aufsichts- und Vertragsrecht im Fokus der Rechtsprechung. Die Autorin nimmt das Urteil des BGH vom 3.6.2014 - XI ZR 147/12 zum Anlass, die Differenzierung von Zuwendungen zu untersuchen sowie ein allgemeines Transparenzgebot dogmatisch zu verorten, und vermisst dabei das Spannungsverhältnis von Aufsichts- und Vertragsrecht vor dem Hintergrund richterlicher Rechtsfortbildung.
(Text)
Seit fast 18 Jahre stehen die Aufklärungspflichten bezüglich Rückvergütungen, Innenprovisionen und Gewinnmargen und in diesem Zusammenhang auch das Verhältnis und die Wechselwirkungen von Aufsichts- und Vertragsrecht im Fokus der Rechtsprechung. Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 3.6.2014 - XI ZR 147/12 die Differenzierung zwischen Rückvergütungen und Innenprovisionen aufgegeben und diesbezüglich ein Transparenzgebot statuiert. Die Autorin nimmt dieses Urteil zum Anlass, um zu untersuchen, wie das Transparenzgebot dogmatisch zu verorten ist, und vermisst dabei vor allem das Spannungsverhältnis von Aufsichts- und Vertragsrecht. Bezüglich der Aufklärung über Zuwendungen bei der Kapitalanlageberatung steht nicht mehr der bestehende Interessenkonflikt im Vordergrund, sondern die Transparenz als Anknüpfungspunkt für die Beratung. Es erfolgt zudem eine Untersuchung der methodischen Grenzen der richterlichen Rechtsfortbildung des seitens des BGHs statuierten Transparenzgebotes.
(Table of content)
1. Grundlagen und Grundfragen2. Das vertragsrechtliche Pflichtengefüge im Bereich der Kapitalanlageberatung Interessenwahrungsverträge im Allgemeinen - Besondere Interessenwahrungsverträge - Schnittstellen und gemeinsame Grundprinzipien dieser Vertragstypen3. Die Bedeutung des Aufsichtsrechts für das vertragsrechtliche Pflichtengefüge im Bereich der KapitalanlageberatungGegenstand und Regelungsziele des kapitalmarktrechtlichen Aufsichtsrechts - Wohlverhaltenspflichten der 63 ff. WpHG - Einfluss der Wohlverhaltenspflichten auf die Vertragsbeziehung zwischen Wertpapierdienstleistungsunternehmen und Kunden4. Das Zusammenspiel von Vertragsrecht und Aufsichtsrecht am Beispiel der Offenlegung, Vermeidung und Lösung von Interessenkonflikten bei der Aufklärung über ZuwendungenOffenlegung, Vermeidung und Lösung von Interessenkonflikten im Kapitalanlagerecht - Interessenkonflikte im Kapitalanlagerecht - am Beispiel des Interessenkonflikts bei der Gewährung und Annahme von Zuwendungen - Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die zivilrechtlichen und aufsichtsrechtlichen Offenlegungspflichten5. Das Transparenzgebot als allgemeiner Rechtsgrundsatz zur Auflösung von Interessenkonflikten bei der Gewährung und Annahme von Zuwendungen im Kapitalanlagerecht Das Transparenzgebot als allgemeiner zivilrechtlicher Rechtsgrundsatz bei der Offenlegung von Zuwendungen - Der Anleger und die allgemeine Anlegererwartung im Kapitalanlagerecht - Mitbestimmung der Anlegererwartung und des Vertragsinhalts eines Anlageberatungsvertrages durch das allgemeine Transparenzgebot in Bezug auf die Offenlegung von Zuwendungen6. Abschließende BewertungLiteratur- und Sachverzeichnis