Description
(Short description)
Diese Arbeit geht der brisanten Frage nach, welches Maß an Verantwortung der Kollektivkläger und seine Anwälte in Kollektivverfahren nach dem KapMuG und in Musterfeststellungsverfahren nach den 606 ff. ZPO für das Verfahrensergebnis tragen und ob sie gegenüber den anderen Verfahrensbeteiligten für eine mangelhafte Verfahrensführung haften. Auf Basis der Ergebnisse werden sodann mögliche Varianten zur Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie in das deutsche Recht erörtert.
(Text)
Die Einführung der Musterfeststellungsklage ergänzt das bisherige System des kollektiven Rechtsschutzes in Deutschland um ein neuartiges Instrument. Die Musterfeststellungsklage wirft aufgrund ihrer prozessualen Besonderheiten vielfältige Fragen auf. Teilweise sind diese bereits bekannt aus Diskussionen zum KapMuG, welches der Musterfeststellungsklage als Vorbild diente. Besonders brisant ist für beide Verfahren die Frage, welches Maß an Verantwortung der Kollektivkläger und seine Anwälte im Kollektivverfahren für das Verfahrensergebnis tragen und ob sie gegenüber den anderen Verfahrensbeteiligten für eine mangelhafte Verfahrensführung haften. Mit der Beantwortung dieser Frage steht und fällt der Erfolg der Musterfeststellungsklage selbst. Aufgrund der wesentlichen Bedeutung der Haftungsfrage für den praktischen Erfolg eines Kollektivverfahrens werden im Folgenden mögliche Varianten zur Umsetzung der Verbandsklagenrichtlinie unter Berücksichtigung der vorherigen Ergebnisse erörtert.
(Table of content)
EinleitungDie Einführung der Musterfeststellungsklage als Reaktion auf den »Dieselskandal« - Deutsche Bemühungen um kollektiven Rechtsschutz - Europäischer Kontext - Untersuchungsgegenstand - Gang der Untersuchung1. Die Haftung in Musterverfahren nach dem KapMuGKurzer Überblick über das Verfahren - Ausgangspunkt der Haftungsproblematik - Die Haftungssituation im Musterverfahren - Zusammenfassung der Ergebnisse2. Die Haftung in Musterfeststellungsverfahren nach den 606 ff. ZPOGesetzgebungsziele, Gesetzgebungsverfahren, Gesetzgebungsmaterialien - Die Haftung nach allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätzen - Zivilrechtliche oder öffentlich-rechtliche Einordnung? - Haftung des Musterklägers - Haftung des Musterklägeranwalts - Ergebnis und abschließende Bewertung3. Die Lehren für die Umsetzung des »New Deal for Consumers«Der »New Deal for Consumers« - Umsetzung mit Haftung des Verbandsklägers - Umsetzung ohneHaftung des Verbandsklägers - Eigener VorschlagEndergebnisLiteratur- und Stichwortverzeichnis