Description
(Short description)
Das Haftungssystem bei einem Erbschaftskauf ist mit 2382, 2383 BGB abweichend vom allgemeinen Kaufrecht geregelt. Die ursprüngliche Legitimationsgrundlage dieser Abweichung greift trotz der zwischenzeitlich ergangenen Gesetzesreformen weiterhin. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Abschaffung des 419 BGB und die Ausweitung des Anfechtungsrechts. Allerdings muss die Erbschaftserwerberhaftung ihrem Umfang nach modifiziert werden, um den Schutzgedanken der Normen nicht zu überdehnen.
(Text)
Die Arbeit beantwortet die Frage, aus welchem Grund der ursprüngliche Gesetzgeber mit 2382, 2383 BGB die Verhaftung des Erwerbers bei einem Erbschaftsverkauf abweichend vom allgemeinen Kaufrecht geregelt hat. Dazu erarbeitet sie die ursprüngliche Legitimationsgrundlage der Erwerberverhaftung. Anschließend wird herausgearbeitet, dass den Erwägungen des Gesetzgebers nicht im Laufe der Zeit die Legitimationsgrundlage entzogen wurde. Dies wird insbesondere im Hinblick auf die Abschaffung des 419 BGB und die Ausweitung des Anfechtungsrechts eruiert. Letztendlich untersucht die Abhandlung die heutige Rechtfertigung der Haftungsnormen und gelangt zu dem Ergebnis, 2382 BGB und 2383 Abs. 1 S. 1 BGB sollten unverändert bestehen bleiben. Allerdings muss die Haftung des Erwerbers ihrem Umfang nach modifiziert werden, um den Schutzgedanken der Normen nicht zu überdehnen. Ein konkreter Formulierungsvorschlag des Lösungsvorschlags bildet den Schluss der Abhandlung.
(Table of content)
Einleitung1. Der Erbschaftskauf im Allgemeinen Motive des Vertragsschlusses - Begriffsbestimmung - Vertragsgegenstand - Anfall der Erbschaft - Vertragsnatur und Erfüllung des Vertrages - Erstreckung der Normen mittels 2385 BGB2. Das erbschaftskaufrechtliche HaftungssystemHaftung des Verkäufers im Außenverhältnis - Haftung des Käufers im Außenverhältnis - Zwischenergebnis, Bewertung der Rechtslage3. Problematik der KäuferhaftungVergleich mit allgemeinem Kaufrecht - Ursprünglicher Grund für die Abweichung4. Überprüfung der Abweichung aus heutiger SichtÄnderungen die Verhaftung des Erwerbers betreffend5. ResümeeErgebnis - Vorschlag an den GesetzgeberLiteratur- und Stichwortverzeichnis
(Text)
»The Liability of the Acquirer of the Inheritance in the External Relationship - A Review of the Regulations Taking into Account the Law of Sale -«: The liability system in the case of an inheritance sale is regulated in 2382, 2383 BGB which deviates from the general law of sale. The original legitimation basis for this deviation continues to apply despite the legislative reforms that have been enacted in the meantime. This applies in particular with regard to the abolition of 419 BGB. However, the scope of the inheritance purchaser liability must be modified so as not to overstretch the protective idea of the standards.
(Author portrait)
Vanessa Heike Blau studied law at the University of Trier until 2018. Following the First State Examination in Law, she worked as a research assistant at the chair of Prof. Dr. Franz Dorn at the University of Trier, where she taught and conducted research. Since November 2021, Ms. Blau has been employed in the legal preparatory service of the state of Rhineland-Palatinate. Her doctorate was awarded in 2022 under Prof. Dr. Franz Dorn at the University of Trier.