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Description
(Short description)
Mit der Apostolischen Konstitution Pascite gregem Dei (2021) und der damit einhergehenden Novellierung des Corpus iuris Canonici (CIC) erfolgt eine Neu-Akzentuierung der kanonischen Strafzwecke (Cann. 1311, 2, 1341 CIC) - auch und vor allem zugunsten des Opferschutzes. Dies ist insbesondere bedeutsam für die Behandlung der Missbrauchsfälle. Entscheidend ist dabei die Interpretation der jeweiligen Strafbestimmungen unter dem thematischen Leitmotiv des Heils der Seelen (Can. 1752 CIC).
(Text)
Die Apostolische Konstitution Pascite gregem Dei (2021) stellt das römisch-katholische (Straf-)Recht auf ein neues Fundament: Je nach Interpretation des zum 8.12.2021 implementierten Can. 1311 2 CIC, der das Wohl der Gläubigen in den Vordergrund rückt, lässt sich eine Kopernikanische Wende des kanonischen Strafrechts vollziehen, bei welcher die Interessen von Opfern stärker als zuvor fokussiert werden - z.B. bei der kirchenrechtlichen Aufarbeitung von Missbrauchsfällen. Die Arbeit untersucht die kanonischen Strafzwecke rechtsvergleichend im Kontext des staatlichen Strafrechts mittels einer Analyse u. a. der Cann. 1311 2, 1341 CIC anhand des Auslegungskanons (Cann. 16-18 CIC). Das über Can. 1399 CIC inkorporierte Naturrecht wird im Zusammenhang mit der Frage nach Wahrheit und Gerechtigkeit durch Papst Benedikt XVI. diskutiert. Regelungslücken können im Interesse des Opferschutzes geschlossen werden. Auch hierbei ist das Prinzip des »salus animarum« (Can. 1752 CIC) strafzweckbestimmend.
(Table of content)
I. Apostolische Konstitution Pascite gregem Dei und die Novellierung des Liber VI im CICII. Auslegungsmethodik im Corpus Iuris Canonici: Cann. 16-18 CICIII. Auslegung und Bestimmung der kanonischen StrafzweckeIV. Neu-Implementation der Unschuldsvermutung, Can. 1321 1 CICV. Suspensivwirkung bei Rechtsmitteln: Can. 1353 CIC vs. 316, 343 StPO, Art. 19 IV GG und die Bedeutung von Can. 17 CIC in Bezug auf Can. 1321 1 CICVI. Strafrechtliches Analogieverbot in Can. 19 CIC und Bestimmtheitsgrundsatz aus Can. 1311 2CIC als dem Gesetzespositivismus verpflichtete NormenVII. Auslegung der salvatorisch-überpositiven Generalklausel: Can. 1399 CICVIII. Gesamtergebnis und (mögliche) Folgerungen im Hinblick auf die Interpretation der kanonischen Strafzwecke in 27 EinzelbefundenConclusio - Implikationen für die Interpretation der kanonischen StrafzweckeLiteraturAbdruckgenehmigung für die zitierten BibelverseSach-, strafrechtliches Normen- und Personenregister
(Author portrait)
Frank Czerner hat an der Ruhr-Universität Bochum und an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen Rechtswissenschaft studiert und wurde im Bereich des Straf- und Strafprozessrechts an der Juristischen Fakultät zu Tübingen promoviert. Seit 2014 ist er Inhaber der Professur für Recht in der Sozialen Arbeit sowie für Recht in der Digitalen Forensik an der mittelsächsischen Hochschule Mittweida. Schwerpunkte in Forschung und Lehre: Sanktionenrecht (in Strafrecht und Kriminologie), Strafvollzug, Opferschutz, Kinderrechte (UN-Kinderrechtskonvention und nationales Recht), Medizinrecht, Methodik und Interpretation des Rechts sowie Fragen der Rechtsvergleichung im staatlichen und im kanonischen Recht.



