Description
(Short description)
Der durch das Kinderehen-Gesetz eingeführte besondere ordre public-Vorbehalt des Art. 13 Abs. 3 EGBGB bewirkt die zwingende Aufhebbarkeit beziehungsweise Unwirksamkeit von Kinderehen. Dies sorgt vor allem im Kollisionsrecht für Aufruhr. Die vorliegende Arbeit nimmt dies zum Anlass, der Zulässigkeit und Erforderlichkeit typisierter ordre public-Verstöße im Internationalen Eheschließungsrecht unter Berücksichtigung rechtsvergleichender Aspekte nachzugehen.
(Text)
Der durch das Kinderehen-Gesetz eingeführte Art. 13 Abs. 3 EGBGB, der Ehen Minderjähriger für unwirksam bzw. aufhebbar erklärt, hat für Furore in der Rechtswissenschaft gesorgt. Die Arbeit nimmt dies zum Anlass, sich mit der Zulässigkeit typisierter ordre public-Klauseln im Internationalen Eheschließungsrecht auseinanderzusetzen. Hierzu wird die Entstehung entsprechender Normen im nationalen IPR nachgezeichnet. Eine Rechtsvergleichung mit dem englischen Recht liefert wertvolle Erkenntnisse über die in diesem Bereich relevanten gesetzgeberischen Interessen. Abschließend werden die Vorbehaltsklauseln des autonomen internationalen Eheschließungsrecht auf ihre Vereinbarkeit mit dem Verfassungs-, Völker- und Unionsrecht überprüft. Die Arbeit gelangt dabei zu dem Ergebnis, dass Art. 13 Abs. 2 und Art. 13 Abs. 4 EGBGB beizubehalten sind, während Art. 13 Abs. 3 EGBGB als verfassungswidrig zu bewerten ist.
(Table of content)
A. Einleitung
Gegenstand der Untersuchung - Stand der Forschung und Gang der Untersuchung
B. Grundlagen
Darstellung allgemeiner und besonderer ordre public-Vorbehalte - Zur Politisierung des IPR - Zur kulturellen Identität
C. Die besonderen ordre public-Vorbehalte des Internationalen Eheschließungsrechts
Art. 13 Abs. 2 EGBGB - Art. 13 Abs. 3 EGBGB - Art. 13 Abs. 4 EGBGB-E - Art. 13 Abs. 4 EGBGB
D. Rechtsvergleichende Untersuchung
Einleitung - Ausländische Ehehindernisse im englischen Recht - Kinderehen im englischen Recht - Polygamie im englischen Recht - Formelle Aspekte der Eheschließung im englischen Recht
E. Auswertung der Untersuchung
Art. 13 Abs. 2 EGBGB - Art. 13 Abs. 3 EGBGB - Art. 13 Abs. 4 EGBGB-E - Art. 13 Abs. 4 EGBGB - Fazit und Ausblick
Literatur- und Stichwortverzeichnis
(Text)
»Public Policy in International Marriage Law«: The special public policy clause of Article 13 (3) of the Introductory Act to the German Civil Code (EGBGB), which leads to the mandatory annulment or invalidity of child marriages, has caused some turmoil in the context of conflict of laws. Deriving from this, the study examines the admissibility and necessity of typified ordre public violations in international marriage law on basis of a comparative law study.
(Author portrait)
Greta Siegert studied law at the University of Freiburg. From 2015 to 2018 she worked as a student research assistant under Prof. Dr. Sebastian Krebber, LL.M. (Georgetown) at the Institute for Labour Law. As part of her doctorate, she conducted research at the Max Planck Institute for Comparative and International Private Law in Hamburg. In 2021, she started her legal traineeship at the Hanseatic Higher Regional Court.