Description
(Short description)
Die Videotechnologie im Strafverfahren ist in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus des Gesetzgebers gerückt. Die Strafprozessordnung enthält inzwischen zahlreiche Regelungen zum Einsatz von Videotechnik, die seit jeher Gegenstand kontroverser Diskussionen sind. Vor dem Hintergrund der nur zögerlichen praktischen Umsetzung der strafprozessualen Option einer Videovernehmung unterzieht die Autorin die strafprozessualen Vorschriften zur Videotechnologie einer kritischen Betrachtung.
(Text)
Die Videotechnologie im Strafverfahren ist in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus des Gesetzesgebers gerückt. Die Strafprozessordnung enthält inzwischen zahlreiche Regelungen zur Nutzung von Videotechnik, insbesondere zur audiovisuellen Aufzeichnung und Video-Simultanübertragung von Vernehmungen. Seit jeher ist der Einsatz von Videotechnologie jedoch auch Gegenstand einer kontrovers geführten rechtspolitischen und rechtswissenschaftlichen Diskussion. Vor dem Hintergrund der nur zögerlichen praktischen Umsetzung der strafprozessualen Option einer Videovernehmung unterzieht die Autorin die strafprozessualen Vorschriften zur Videotechnologie einer kritischen Betrachtung. Im Ergebnis plädiert sie für eine moderate Erweiterung des Einsatzes audiovisueller Aufzeichnungen von Beschuldigten- und Zeugenvernehmungen im Ermittlungsverfahren. Zudem werden die gewichtigen Bedenken, denen sich eine Videodokumentation der Hauptverhandlung ausgesetzt sieht, mithilfe einer Online-Befragung in den Blick genommen.
Die Arbeit wurde mit dem Reinhold-und-Maria-Teufel-Preis 2023 ausgezeichnet.
(Table of content)
Einleitung1. Das Strafverfahren im Spannungsfeld zwischen Strafverfolgungsinteresse und Grundrechtsschutz:Die Ziele des Strafverfahrens - Die Bedeutung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Vernehmungssituationen2. Der Einsatz von Videotechnologie im Strafverfahren - Rückblick und aktuelle Praxis: Entstehungsgeschichte - Die tatsächliche Nutzungspraxis3. Die videodokumentierte Zeugen- und Beschuldigtenvernehmung:Die Regelung des 58a StPO zur Videoaufzeichnung der Zeugenvernehmung im Ermittlungsverfahren - Die Regelungen der 136 Abs. 4 StPO, 70c Abs. 2 JGG zur Videoaufzeichnung der Beschuldigtenvernehmung im Ermittlungsverfahren4. Die Protokollierung von Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen im Ermittlungsverfahren:Protokollierungspflicht de lege lata - Defizite des status quo - Möglichkeiten zur Optimierung der Rechtslage - Die Vernehmungsdokumentation im Ausland - Fazit5. Die Einführung videodokumentierter Vernehmungen in die Hauptverhandlung: Die Einführung der videodokumentierten Zeugenvernehmung nach 255a StPO - Die Einführung der videodokumentierten Beschuldigtenvernehmung nach 254 StPO6. Die Video-Simultanübertragung: Die Regelung des 168e StPO zur Video-Simultanübertragung der Zeugenvernehmung im Ermittlungsverfahren - Die Regelung des 247a StPO zur Video-Simultanübertragung einer Zeugen- und Sachverständigenvernehmung in der Hauptverhandlung - Ein Überblick zum weiteren Einsatz von Video-Simultanübertragungen7. Die Videodokumentation der Hauptverhandlung:Die Dokumentation der Hauptverhandlung de lege lata - Videodokumentation der Hauptverhandlung - eine optimale Lösung?ZusammenfassungAnhangLiteratur- und Sachwortverzeichnis



