Description
(Short description)
Die 18, 19 BVerfGG dienen der Sicherung der Unvoreingenommenheit der Richter des BVerfG. Die Arbeit untersucht, ob die Vorschriften diesem Anspruch auch in Anbetracht von zurückliegenden gesetzgeberischen Tätigkeiten der Verfassungsrichter gerecht werden. Hierfür wird die einschlägige Kasuistik des BVerfG der Rechtspraxis des Vereinigten Königreiches gegenübergestellt, dessen Rechtsordnung durch eine unmittelbare Verflechtung zwischen oberster Gerichtsbarkeit und dem Parlament geprägt war.
(Text)
Die zurückliegende legislative Mitwirkung eines Verfassungsrichters - etwa als Abgeordneter oder vorbereitender Gutachter - an einem Gesetzeswerk, welches nun zur verfassungsgerichtlichen Überprüfung vorliegt, wirft Fragen nach der richterlichen Unvoreingenommenheit auf. Die Arbeit bereitet die einschlägige Kasuistik bundesverfassungsgerichtlicher Entscheidungen zu 18 und 19 BVerfGG auf und vergleicht diese mit der Rechtspraxis der obersten Gerichte des Vereinigten Königreiches. Deren Richter waren neben ihrer judikativen Funktion teils zugleich Abgeordnete des parlamentarischen Oberhauses und somit direkt in den legislativen Alltag eingebunden. Der Gang der Untersuchung zeigt, dass die britische Rechtspraxis zum Schutz der richterlichen Unvoreingenommenheit in Ansehung zurückliegender gesetzgeberischer Tätigkeiten fundamentale Veränderungen durchlief. Auf Grundlage dieser Bestandsaufnahme werden die Lösungen beider Rechtsordnungen dargelegt, verglichen und eingeordnet.
(Table of content)
A. Einleitung
Problemstellung - Methode des Rechtsvergleiches - Grundlagen
B. Die richterliche Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit als verfassungsrechtliche Prinzipien
Die Gewaltenteilung in Bezug zur Verfassungsgerichtsbarkeit - Richterliche Unabhängigkeit und Unvoreingenommenheit
C. Ausschluss und Ablehnung von Verfassungsrichtern wegen legislativer Vorbefasstheit
Deutschland - Vereinigtes Königreich - Rechtsvergleichung
D. Ergebnis und Ausblick
Anhang
Literatur- und Stichwortverzeichnis
(Text)
»Constitutional Judges and their past Involvement in Legislative Processes. A study of Judicial Disqualification and Recusal in Germany and the United Kingdom«: Sections 18 and 19 of the Federal Constitutional Court Act serve to ensure the impartiality of the judges of the German Federal Constitutional Court (GFCC). The thesis examines, whether the provisions meet this objective also in light of past legislative activities of its judges. For this purpose, the relevant case law of the GFCC is compared to the legal practice in the United Kingdom, whose legal system was characterized by a direct interconnection between the highest courts and parliament.
(Author portrait)
Christopher Orth studied law at the Johannes Gutenberg-University in Mainz from October 2012 to January 2019. Following the first state law examination he wrote his thesis, in the course of which he conducted a research stay at the University of Edinburgh in Scotland. Since November 2020, he has been completing his legal traineeship at the Higher Regional Court in Frankfurt am Main.