Description
(Short description)
Die zivilrechtliche Handhabung datengetriebener Austauschverhältnisse ist de lege lata ungeklärt. Entscheidend ist hierbei, wann bzw. ob die Preisgabe personenbezogener Daten seitens eines Datensubjekts als eine Gegenleistung qualifiziert werden kann. Daneben stellt sich die Frage nach der Einordnung entsprechender Austauschverhältnisse in das Vertragstypensystem des BGB. Unter Zugrundelegung einer vertragstypologischen Analyse wird im Rahmen der Arbeit versucht, hierauf eine Antwort zu finden.
(Text)
Im Zuge der Digitalisierung haben sich zahlreiche Geschäftsmodelle etabliert, in deren Mittelpunkt die Gestattung einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu kommerziellen Zwecken für den Erhalt einer Leistung steht. Bei der Analyse entsprechender Austauschverhältnisse taucht kaum eine Einzelfrage auf, die nicht umstritten ist. Wie sind Datenüberlassungen zivilrechtlich zu qualifizieren? Liegen diesen Leistungspflichten zugrunde und welchen Inhalt weisen diese auf? Wie sind diese Rechtsverhältnisse in das Vertragstypensystem des Bürgerlichen Rechts einzuordnen? Wie ist mit Leistungsstörungen umzugehen?Auf der Grundlage einer vertragstypologischen Analyse werden diese Fragen im Rahmen der Untersuchung aufgegriffen und eine schlüssige Konzeption datengetriebener Austauschverhältnisse entwickelt. Auszugehen ist danach vom Vorliegen entgeltlicher Vertragsverhältnisse, die im Regelfall durch im Synallagma stehende Leistungspflichten von Anbieter und Datensubjekt geprägt sind.
(Table of content)
1. Einführung in die Thematik: Einleitung - Problemaufriss - Gang der Untersuchung und Methodik - Eingrenzung des Untersuchungsgegenstands - Begriffsbestimmung wesentlicher Merkmale2. Rahmenbedingungen der Austauschverhältnisse: Wirtschaftliche Grundlagen - Technische Grundlagen - Rechtliche Grundlagen3. Die Einordnung der Austauschverhältnisse: Vertragstypologie datengetriebener Austauschverhältnisse - Qualifizierung der Austauschverhältnisse - Erkenntnisse zur vertragstypologischen Einordnung4. Konsequenzen der rechtlichen Qualifizierung: Allgemeine Aspekte der Leistungspflichten - Inhalt der datenbasierten Leistungspflichten - Leistungsstörungsrecht - Schranken der Vertragsfreiheit - Der Datenwert als ungerechtfertigte Bereicherung5. Schlussbetrachtungen: Zusammenfassung der Ergebnisse der Arbeit - Befund der rechtlichen Qualifizierung - Kodifikationsbedarf und Ausblick de lege ferendaLiteratur- und Sachverzeichnis
(Review)
»Das Werk sollte in keiner rechtsvergleichenden Bibliothek sowohl des Datenschutz- als auch des Zivilrechtlers fehlen.« Prof. Dr. Clemens Thiele, in: Zeitschrift für Informationsrecht, 1/2023
(Text)
»Personal Data as Consideration. A Contribution to the Legal Classification of Data-Driven Exchange Deals«: The legal implications of data-driven contractual relationships under german civil law are controversial. The critical question is when and whether the disclosure of personal data by a data subject can be qualified as consideration. In that context, the question arises as to the classification of these contractual relationships in the system of contract types of the German Civil Code. The dissertation attempts to answer these questions on the basis of the typology of contract types.



