Description
Das Strafverfahren ist nach wie vor geprägt von irreführenden Ermittlungsmethoden. Insbesondere aus der Beschuldigtenvernehmung sind Täuschungen kaum hinwegzudenken. Tobias Müller widmet sich der Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit derartiger Methoden und plädiert für ein Verständnis der Beschuldigtenvernehmung als Mittel der Gewährung rechtlichen Gehörs für den Beschuldigten zum Zwecke seiner Entlastung. »Deceptions of the Accused«: Criminal proceedings are still characterized by the use of deceptive investigation techniques against the accused, particularly during interrogation. Tobias Müller examines the legitimacy of such techniques and advocates an understanding of interrogation as means of the accused's right to be heard for the purpose of exoneration. Einleitung1. Vernehmung des Beschuldigten: Die Beschuldigteneigenschaft - Der Zweck der Beschuldigtenvernehmung - Der Begriff der Beschuldigtenvernehmung2. Täuschung des Beschuldigten: Gegenstand der Täuschung - Art und Weise der Täuschung - Erfordernis einer Täuschungsabsicht - Ergebnis: Begriff der Täuschung - Der Konflikt der Täuschung mit dem Zweck der Beschuldigtenvernehmung3. Die Täuschung des Beschuldigten im Lichte des Verfassungsrechts: Menschenwürdegarantie (Art. 1 Abs. 1 GG) - Mitwirkungsfreiheit (nemo tenetur se ipsum accusare) - Funktionstüchtigkeit der Strafrechtspflege - Ergebnis: Verfassungsrechtliche Bewertung der Täuschung des Beschuldigten4. Prozessuale Folgen der Verletzung des Täuschungsverbots: Beweisverwertungsverbote als Fremdkörper im deutschen Strafrecht? - Zur Funktion der Beweisverwertungsverbote im System der Strafprozessordnung - Allgemeine Fragen der Verwertung täuschungsbedingter Beweise - Anforderungen an die Unverwertbarkeit der täuschungsbedingten Aussage im Einzelnen - Umfang und Grenzen des Verbots der Verwertung mittels Täuschung erlangter Beweismittel - Abschließende Überlegungen und Zusammenfassung der Ergebnisse5. Abschließende Bemerkungen und Ausblick: Überblick über die gewonnenen Erkenntnisse - RechtspolitischerAusblick auf das ErmittlungsverfahrenLiteratur- und Sachwortverzeichnis Tobias Müller studied law (majoring in tax law) at the Heinrich Heine University Düsseldorf (HHU). After passing the first state examination in 2017, he worked as a research assistant at the Chair of Criminal Law and Criminal Procedural Law of Prof. Dr. Helmut Frister and at the Institute for Legal Issues in Medicine and as a teaching assistant at the Faculty of Medicine of the HHU. In December 2020 he started his legal traineeship in the Higher Regional Court District Düsseldorf including time spent at the District Court Düsseldorf, the Public prosecutor´s office and the law firm VBB Rechtsanwälte.



