Der Vermögensnachteil in der Untreue - Möglichkeit einer Kompensation durch rechtlich missbilligte Vorteile. (Beiträge zum Wirtschaftsstrafrecht 4) (2022. 270 S. 233 mm)

個数:

Der Vermögensnachteil in der Untreue - Möglichkeit einer Kompensation durch rechtlich missbilligte Vorteile. (Beiträge zum Wirtschaftsstrafrecht 4) (2022. 270 S. 233 mm)

  • 在庫がございません。海外の書籍取次会社を通じて出版社等からお取り寄せいたします。
    通常6~9週間ほどで発送の見込みですが、商品によってはさらに時間がかかることもございます。
    重要ご説明事項
    1. 納期遅延や、ご入手不能となる場合がございます。
    2. 複数冊ご注文の場合は、ご注文数量が揃ってからまとめて発送いたします。
    3. 美品のご指定は承りかねます。

    ●3Dセキュア導入とクレジットカードによるお支払いについて
  • 【入荷遅延について】
    世界情勢の影響により、海外からお取り寄せとなる洋書・洋古書の入荷が、表示している標準的な納期よりも遅延する場合がございます。
    おそれいりますが、あらかじめご了承くださいますようお願い申し上げます。
  • ◆画像の表紙や帯等は実物とは異なる場合があります。
  • ◆ウェブストアでの洋書販売価格は、弊社店舗等での販売価格とは異なります。
    また、洋書販売価格は、ご注文確定時点での日本円価格となります。
    ご注文確定後に、同じ洋書の販売価格が変動しても、それは反映されません。
  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428184958

Description


(Short description)
Bei der Organuntreue, bei welcher ein Angestellter Unternehmensgelder einsetzt um durch Bestechung lukrative Aufträge einzuholen, ist eine zentrale Frage, ob dem Unternehmen durch den illegalen Vermögenseinsatz ein Schaden i.S.d. 266 StGB entsteht oder ob durch die Auftragserlangung nicht letztlich das Vermögen vergrößert wird. Diese Arbeit zeigt, dass auch illegal erlangte Gewinne in die Saldierung einzubeziehen und die Kompensation von Vermögensabflüssen rein wirtschaftlich zu beurteilen ist.
(Text)
In einem globalisierten, wettbewerbsorientierten Marktumfeld werden in Unternehmen immer »kreativere« Wege der Gewinnsteigerung gefunden, welche die Rechtsprechung strafrechtlich beurteilen muss. Häufig werden dabei zur Erlangung lukrativer Aufträge Bestechungsgelder aus der Unternehmenskasse gezahlt.Aufgrund seiner abstrakten Formulierung wird illegales wirtschaftliches Handeln meist unter 266 StGB subsumiert. Zentrale Frage dabei ist, ob dem Unternehmen durch die illegale Abzweigung bzw. Verwendung ein Vermögensnachteil i.S.d. 266 StGB zugefügt wird oder ob hierdurch lukrative Geschäftsabschlüsse erst ermöglicht und somit Gewinne vergrößert werden. Die Rechtsprechung ist hierbei uneinheitlich und tendiert zu ersterer Auffassung. Diese Arbeit zeigt, dass auch illegal erlangte Gewinne in die Saldierung einbezogen werden müssen und die Rechtsprechung der rein wirtschaftlichen Beurteilung von Vermögenszuflüssen - auch aus verfassungsrechtlicher Sicht - größere Beachtung schenken muss.
(Table of content)
1. Einführung in die Problematik: Einleitung - Gang der Bearbeitung2. Analyse der uneinheitlichen Rechtsprechung zum Vermögensnachteil: BGH (4. Strafsenat), NJW 1975, 1234 ff. - »Bundesliga-Entscheidung« - BGH (2. Strafsenat), NStZ 2009, 95 ff. - »Siemens/Enel« - BVerfG, NJW 2010, 3209 ff. - »Grundsatzentscheidung« - BGH (2. Strafsenat), NJW 2010, 3458 ff. - »Trienekens« - BGH (1. Strafsenat), NJW 2011, 88 ff. - »Siemens/AUB« - BGH (2. Strafsenat), NJW 2013, 401 ff. - »Telekom-Spitzelaffäre« - BGH (1. Strafsenat), BeckRS 2018, 37760 - »Arzneimittel/Russlandgeschäft« - Zwischenfazit3. Die Grundlagen zum Tatbestand der Untreue: Grundsatzfragen des Untreuetatbestands - Tatbestandsmerkmale4. Grundsätze der Bestimmung der Kompensation bei illegalem Vermögenseinsatz: Generelle Bedeutung der Kompensation im Wirtschaftsstrafrecht und Definition - Voraussetzung für die Anerkennung einer Kompensation5. Konkrete Faktoren zur Wertbestimmung illegal erlangter Vermögensvorteile: Feststellung des konkreten Vermögenszuflusses - Punktuelle Normativierung trotz wirtschaftlichem Vermögensbegriff? - Exkurs: Folge für den Vorsatz6. Schlussfolgerungen für die dargestellte Rechtsprechung: Bundesliga-Entscheidung - Siemens/Enel - BVerfG-Grundsatzentscheidung - Trienekens - Siemens/AUB - Telekom-Spitzelaffäre - Arzneimittel/Russlandgeschäft - Abschließende Kritik7. Fazit dieser ArbeitLiteraturverzeichnis, Internetquellen und Sachwortverzeichnis

最近チェックした商品