Die Wahrnehmung der Gemeinwohlbelange durch Private unter besonderer Berücksichtigung des Energiesektors. (Schriftenreihe der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)

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Die Wahrnehmung der Gemeinwohlbelange durch Private unter besonderer Berücksichtigung des Energiesektors. (Schriftenreihe der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428184774

Description

Die Frage der Verteilung der Aufgabenwahrnehmung zwischen Staat und Gesellschaft - auch in der Energiewirtschaft - ist eine solche, welche die Wissenschaft seit langem beschäftigt. Diese Untersuchung widmet sich der Folgefrage danach, wie Private an das Gemeinwohl gebunden werden, wenn sie Gemeinwohlbelange im Energiesektor wahrnehmen. Sie soll Optimierungsoptionen aufzeigen, sowie analysieren, ob der aktuelle Regulierungsrahmen zur Sicherung der Aufgabenerfüllung durch Private im Sinne einer Gemeinwohlverwirklichung geeignet ist. »Pursuit of the Common Good by Private Individuals (with Main Focus on the Energy Sector)«: The question of tasks' distribution between the state and society has been subject of scientific research for a long time. This study is dedicated to the follow-up question (with emphasis on the energy sector), namely how private individuals are bound to the common good when they act in the common good's interest. The study identifies improvement options and analyzes whether the current regulatory framework is suitable for safeguarding the fulfillment of public duties by private individuals in the sense of achieving the common good. A. EinleitungB. Allgemeiner Teil: Definition einer öffentlichen Aufgabe - Gemeinwohl - Gewährleistungsverantwortung - Grundrechte in der Gewährleistungsverwaltung - Regulierung als Instrument der GewährleistungsverwaltungC. Gemeinwohlbindung im Energierecht: Gesetzesziele und -zwecke - Zielkonflikte - Grundsätze des 1 a EnWG - Aufgaben der Energieversorgungsunternehmen - Entflechtung - Netzanschluss - Netzzugang und Netzentgelte - Genehmigungspflicht als Marktzutrittskontrolle - Grundversorgungspflicht - EnergiepreiskontrolleD. Leitungswettbewerb als ein Instrument der Gemeinwohlverwirklichung: Ökonomische Möglichkeit des Leitungswettbewerbs - Wettbewerb im deutschen Fernleitungsnetz - Leitungswettbewerb und befristete Ausnahme neuer Infrastrukturen von der Regulierung - Leitungswettbewerb und Merchant Lines als weiteres Instrument zur Gemeinwohlmaximierung - Leitungswettbewerb durch DirektleitungenE. Fachplanung als ein Instrument der Gemeinwohlbindung: Erforderlichkeit der Fachplanung in der Energiewirtschaft - Raumbezogene Konflikte - Enteignungsmöglichkeit - Historische Entwicklung des Planungsrechts - Allgemeines zu Leitungsplanung - Allgemeines zu Planung von Erzeugungsanlagen - Netzbedarfsplanung im DetailF. Enteignung als ein Instrument der Gemeinwohlbindung: Unternehmensbezogene Betrachtung der Gemeinwohlbindung - Vorhabenbezogene Gemeinwohlbindung - Vorbereitung der Enteignungsentscheidung - Entscheidung über die Enteignung dem Grunde nach - Rechtsschutz - Enteignungsverfahren im engeren Sinne - NAV / NDAV als Alternative zur EnteignungG. Regelungen der Wegenutzung als ein Instrument der Gemeinwohlbindung: Diskriminierungsverbot / einfache Wegenutzungsverträge - Kritik des 46 EnWG sowie des Leitungswettbewerbs - Qualifizierte Wegenutzungsverträge - RechtsschutzH. Fazit und EmpfehlungenLiteratur- und Stichwortverzeichnis Leo Koltsoff studied International Business Administration at the Tallinn Technical University and law at the Johann Wolfgang Goethe University in Frankfurt with a focus on European law. He completed his legal clerkship at the Frankfurt District Court with placements in Berlin, Brussels and Speyer. He earned a doctorate at the German University of Administrative Sciences Speyer under the supervision of Prof. Dr. Ziekow with a thesis on a regulatory topic. Leo Koltsoff has been working as a lawyer in Frankfurt since 2013. »Für jeden, der sich mit Netzplanungen beschäftigt, ist die Arbeit deshalb ein Muss. Das gilt auch dann, wenn man, wie hier angedeutet, nicht immer ganz sicher sein kann, ob die Regulierung der Energienetze tatsächlich dem Gemeinwohl oder möglicherweise der Disziplinierung der Netzmonopolisten geschuldet ist.« Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski, in: EWeRK - Zeitschrift des Instituts für Energie- und Wettbewerbsrecht in der Kommunalen Wirtschaft e.V., Heft 3/2022

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