Schuld und Strafmaß. : Modelle der Bestimmung rechtlicher Schuld im Strafrecht und die Methodik der Strafmaßfindung im Rahmen der Sanktionsentscheidung.. Dissertationsschrift (Schriften zum Strafrecht 395) (2022. 613 S. 2 Tab., 2 Abb.; 613 S., 2 schw.-w. Abb., 2 schw.-w. Tab.)

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Schuld und Strafmaß. : Modelle der Bestimmung rechtlicher Schuld im Strafrecht und die Methodik der Strafmaßfindung im Rahmen der Sanktionsentscheidung.. Dissertationsschrift (Schriften zum Strafrecht 395) (2022. 613 S. 2 Tab., 2 Abb.; 613 S., 2 schw.-w. Abb., 2 schw.-w. Tab.)

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  • 商品コード 9783428184125

Description


(Short description)
Was ist die Essenz, die zur strafrechtlichen Verantwortung führt? Seit jeher spürt die Strafrechtswissenschaft dieser Frage nach. »Schuld und Strafmaß« versucht in seinem ersten Teil Antworten zu geben. In einem zweiten Teil soll es gelingen, eine theoretische Leitlinie für die Strafzumessung zu entwickeln, die sowohl klassische Straftatdogmatik und Rechtsfolgenlehren zu verbinden vermag. Das Modell einer differentiellen Strafzumessung verspricht in konsequenter Umsetzung des Gleichheitsgrundsatzes ein solches Leitprinzip anzubieten. Auf diese versteht sich dieser Beitrag als ein solcher zur Fortwicklung des Strafzumessungsrechts.
(Text)
Die Schuld bildet den Grundpfeiler im deutschen Strafrecht. Das Schuldprinzip hat als tragendes Fundament Verfassungsrang als unveränderlicher Ausfluss der Menschenwürde. Unser Strafrecht ist Schuldstrafrecht. Und doch ist der Begriff der Schuld eher vage, als dass er eindeutig fassbar wäre. Was ist die Essenz, die zur strafrechtlichen Verantwortung führt? Seit jeher spürt die Strafrechtswissenschaft dieser Frage nach. »Schuld und Strafmaß« versucht in seinem ersten Teil Antworten zu geben.In einem zweiten Teil soll es gelingen eine theoretische Leitlinie für die Strafzumessung zu entwickeln, die sowohl klassische Straftatdogmatik und Rechtsfolgenlehren zu verbinden vermag. Das Modell einer differentiellen Strafzumessung verspricht in konsequenter Umsetzung des Gleichheitsgrundsatzes ein solches Leitprinzip anzubieten. Auf diese versteht sich dieser Beitrag als ein solcher zur Fortwicklung des Strafzumessungsrechts.
(Table of content)
Einführung1. Teil: Die Schuld1. Der Schuldbegriff: Das Schuldprinzip als Axiom einer Strafrechtsdogmatik - Das Schuldparadigma im Kreuzfeuer der Neurowissenschaften2. Der Unrecht-Schuld- Konnex: Gehalt und Inhalt einer rechtlich verstandenen Schuld - Strafzumessungs- und Strafbegründungsschuld im Straftatsystem2. Teil: Die Dogmatik der Strafzumessung1. Die Grundzüge einer Dogmatik der Strafzumessung: Versuch einer »differentiellen« Strafzumessung - Die Strafzumessungsfaktoren - Der Vorgang der Strafzumessung - Die Strafbemessung in der Urteilsbegründung2. Die Strafzumessung in der Revision: Die Revisibilität der tatrichterlichen Strafzumessung - Eigene Strafzumessung des Revisionsgerichts3. Perspektiven für Schuld und Strafmaßfindung - Ergebnisse und MetabetrachtungenLiteratur- und Stichwortverzeichnis
(Review)
»Der Verfasser legt eine umfangreiche und ausgewogene Monografie über Schuld und Strafmaß vor. Sie überzeugt durch die kunstvolle Verknüpfung von Rechtsanwendung und theoretischen Grundlegungen, die in eigene Betrachtungen münden. Diese generieren eine Fülle von Ideen, an die man anknüpfen kann. Bleibt zu hoffen, dass sich zukünftigen Arbeiten diesen Ideen annehmen, sich damit auseinandersetzen und sie weiterentwickeln.« Prof. Dr. Anja Schiemann, in: Kriminalpolitische Zeitschrift, 5/2023
(Text)
In German Criminal law one of the major principle is that nobody can be convicted without an allegation of guilt. This basic principle is one of the irreversible principles of the Constitution based on dignity of man. Therefore, German Criminal law is also known as »law of guilt«. Despite this superior ranking, the concept of guilt stays unsatisfactorily vague. What can be called the essence of being guilty so that man's responsibility can be treated as a fact? In a first part »Schuld und Strafmaß« is trying to give answers. The second part is dedicated to define a legal entity, which will allow combining both classic doctrines of justification and the assessment of the penalties in form of a common denominator. The theory of »differential sentencing« (»differentielle Strafzumessung«) promises to be this aimed concept by strictly implementing the constitutional rule of equality.

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