Description
(Short description)
Die Arbeit zeigt grundsätzliche Unterschiede zwischen den Rechtsfiguren des gestaltenden und des feststellenden Schiedsgutachters auf. Während erstere eine Drittleistungsbestimmung nach billigem Ermessen i.S.d. 317-319 BGB trifft, ist die Entscheidung der zweiten Rechtsfigur prozessualer Natur, der Vertrag zu seiner Bestellung mithin als Prozessvertrag zu qualifizieren, auf den einzelne Bestimmungen der 317 ff. BGB und 1025 ff. ZPO entsprechende Anwendung finden.
(Text)
Die Arbeit befasst sich mit der Einordnung und den Wirkungen der Intervention eines sachverständigen Dritten, eines sogenannten Schiedsgutachters, in ein Schuldverhältnis. Obliegt dem Gutachter die inhaltliche Ausgestaltung des betroffenen Rechtsverhältnisses mittels eines Ausspruchs nach billigem Ermessen (gestaltendes Schiedsgutachten), indem er die Leistung erstmalig bestimmt oder an veränderte Umstände anpasst, handelt es sich um eine Drittleistungsbestimmung im Sinne der 317-319 BGB (analog).
Soll er dagegen Tatbestandselemente der Rechtsbeziehung feststellen (feststellendes Schiedsgutachten), die für den Richter eines späteren Prozesses eine Bindungswirkung entfalten, kommt seiner Entscheidung schwerpunktmäßig prozessuale Bedeutung zu. Der Vertrag zur Bestellung eines solchen Gutachters ist daher als Prozessvertrag zu qualifizieren, auf den einzelne Bestimmungen der 317 ff. BGB und 1025 ff. ZPO entsprechende Anwendung finden.
(Table of content)
1 Einleitung
Der Begriff des Schiedsgutachtens - Die praktische Bedeutung des Schiedsgutachtens als Mechanismus der außergerichtlichen Streitbeilegung - Plädoyer wider den modernen Zeitgeist der normativen Überpositivierung
2 Das gestaltende Schiedsgutachten
Darstellung der verschiedenen Rechtsbeziehungen - Die dogmatische Einordnung des gestaltenden Schiedsgutachtens - Die Verbindlichkeit des gestaltenden Schiedsgutachtens - Das (endgültige) Ausbleiben der Leistungsbestimmung und ihre Verzögerung nach 319 Abs. 1 S. 2 HS 2 BGB - Die richterliche Ersatzleistungsbestimmung gemäß 319 Abs. 1 S. 2 HS 1 BGB - Zusammenfassung
3 Das feststellende Schiedsgutachten
Darstellung der unterschiedlichen Rechtsbeziehungen - Die rechtliche Behandlung des Schiedsgutachtenverfahrens
4 Thesenzusammenstellung und Schlussbetrachtung
Literatur- und Stichwortverzeichnis
(Text)
»Arbitration in the General Civil Law«: The thesis reveals fundamental differences between the legal concepts of the constitutive and the declaratory arbitrator. While the former takes a decision of equitable discretion in accordance with 317-319 BGB, the decision of the latter is of a procedural kind, the contract with him has therefore to be classified as a process agreement on which several clauses of 317 BGB et seq. and 1025 ZPO et seq. are applied mutatis mutandis.
(Author portrait)
Carolin Maus studied from 2012 until 2017 studied German and French law at the University of Saarland and the Université de Lorraine. Since 2013 she worked at the chair for Civil law, European and International Private law and Civil procedure law at the University of Saarland. After graduation she earned a doctorate at this chair of Prof. Dr. Markus Würdinger. Since 2019 she is an articled clerk at the Higher Regional Court in Saarbrücken and is furthermore a scientific assistant at the chair of Civil law and Civil procedure law at the University Passau.