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(Short description)
Algorithmenbasierte Entscheidungen sind Teil unseres Alltags: Staatliche Institutionen und private Akteure nutzen Algorithmen in vielen Lebensbereichen, um personenbezogene Entscheidungsprozesse rationaler und effizienter zu gestalten. Die Prämissen eines automatisierten Entscheidungsprozesses fordern grundrechtliche Schutzkonzepte heraus. Anhand der Genese im französischen Recht und der heutigen wissenschaftlichen Rezeption von Artikel 22 Datenschutz-Grundverordnung wird der Frage nachgegangen, wie sich die Regulierung algorithmenbasierter Entscheidungen im öffentlichen und privaten Sektor grundrechtlich begründen lässt.
(Text)
Algorithmenbasierte Entscheidungen sind Teil unseres Alltags: Staatliche Institutionen und private Akteure nutzen Algorithmen in vielen Lebensbereichen, um personenbezogene Entscheidungsprozesse rationaler und effizienter zu gestalten, beispielsweise in der Sozial- und Steuerverwaltung, bei Kreditvergaben oder im Personalmanagement. Angesichts neuer technologischer Möglichkeiten scheinen das Verhalten und die Lebensumstände von Menschen zunehmend kalkulierbar. Die Prämissen eines automatisierten Entscheidungsprozesses werfen Fragen auf im Hinblick auf menschliche Würde, Selbstbestimmung, Verantwortung und Gleichheitsrechte. Die zentrale Frage der Untersuchung lautet: Wie wird die Regulierung algorithmenbasierter Entscheidungen im öffentlichen und privaten Sektor grundrechtlich verankert? Dabei dient Artikel 22 Datenschutz-Grundverordnung - eine atypische Norm im Datenschutzrecht - als Ausgangspunkt. Die Genese im französischen Recht und die heutige wissenschaftliche Rezeption derNorm stellen einen legislativen »Steinbruch« für grundrechtliche Argumente dar. Eine Diskursstrukturierung anhand dieser Norm kann damit einen Beitrag zur breiteren Debatte um die Regulierung künstlicher Intelligenz leisten.
(Table of content)
A. EinführungTechnologische Entwicklung - Regulierung algorithmenbasierter Entscheidungen als ethischer Diskurs - Unzureichende grundrechtsdogmatische Verankerung - Die Genese und Rezeption des Art. 22 Abs. 1 DS-GVO aus grundrechtlicher Perspektive - UntersuchungsansatzB. Gegenstand der Untersuchung in interdisziplinärer PerspektiveCharakteristika algorithmenbasierter Entscheidungen - Exemplarische Anwendungsbereiche algorithmenbasierter (Vor-)Entscheidungen - Automatisierte personenbezogene Entscheidung nach Art. 22 Abs. 1 DS-GVO C. Grundrechtliche Verankerung von Art. 22 DSGVOGrundrechtliche Argumentation in der Genese von Art. 22 DSGVO - Grundrechtliche Rezeption in DeutschlandD. Zusammenfassung und AusblickE. Zusammenfassung in ThesenAnhang I: Redaktionelle Genese des Art. 22 Abs. 1 DSGVOAnhang II: Verzeichnis der zitierten EU-Archivdokumente (nicht online verfügbar)Literatur- und Sachverzeichnis
(Text)
»Regulation of Algorithmic Decision-Making. A Fundamental Rights Approach in the Context of Article 22 GDPR«: Automated decisions are part of our everyday lives: state institutions and private actors use algorithms in many areas of life to make personal decision-making processes more rational and efficient. The premises of automated decision-making challenge the protection of fundamental rights. Based on the genesis in French law and today's interpretation of Article 22 of the General Data Protection Regulation, the question of how the regulation of automated decision-making in the public and private sector can be justified from a fundamental rights perspective is explored.



