Zur Dichotomie des Streitgegenstands im österreichischen Zivilprozess. : Eine Gegenüberstellung der nationalen Streitgegenstandslehre und der Kernpunkttheorie des EuZVR.. Dissertationsschrift (Schriften zum Internationalen Recht 231) (2021. 390 S. 233 mm)

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Zur Dichotomie des Streitgegenstands im österreichischen Zivilprozess. : Eine Gegenüberstellung der nationalen Streitgegenstandslehre und der Kernpunkttheorie des EuZVR.. Dissertationsschrift (Schriften zum Internationalen Recht 231) (2021. 390 S. 233 mm)

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  • 製本 Hardcover:ハードカバー版
  • 商品コード 9783428183371

Description


(Short description)
In einem Zivilprozess vor einem österreichischen Gericht können sowohl der autonome »Streitgegenstandsbegriff« des Europäischen Zivilverfahrensrechts, die sog. Kernpunkttheorie des EuGH, als auch der nationale gleichzeitig anwendbar sein. Die Arbeit analysiert die Gemeinsamkeiten, aber auch die Unterschiede der beiden Verfahrensabgrenzungs-Konzepte. Besonders der vom EuGH in der Rechtssache 'Gothaer Allgemeine Versicherung/Samskip' postulierte unionsautonome Rechtskraftbegriff wird kritisch betrachtet.
(Text)
Die Kernaufgabe des Streitgegenstands im Zivilprozess besteht in einer Rationalisierungs- und Effizienzfunktion. Kurz: Inwieweit gelingt es dem praktizierten Streitgegenstand, zur Zielerreichung beizutragen? Die nationalen Streitgegenstandstheorien divergieren im Sachverhaltselement. »State of the art« ist die Lebenssachverhalts-Abgrenzung, Faschings »rechtserzeugendem Sachverhalt« fehlt es an ausreichender (prozessualer) Autonomie. Keine Theorie ist jedoch hinsichtlich sämtlicher Verfahrensstadien völlig konsistent. Die Kernpunkttheorie dient demgegenüber rein der Verfahrenskoordinierung. Gegenwärtig ist diese definitiv nicht als »echte« Streitgegenstandstheorie zu qualifizieren. Dazu müsste die Wechselbeziehung zwischen Rechtshängigkeitssperre und Anerkennungs(-versagungs-)recht beseitigt werden. Der vom EuGH in der Rechtssache 'Gothaer Allgemeine Versicherung/Samskip' postulierte unionsautonome Rechtskraftbegriff kann zur europäischen »Streitgegenstandsdogmatik« letztlich kaumetwas beitragen.
(Table of content)
A. EinleitungThemeneinführung - Forschungsstand - Forschungsfragen - Methodik und Gang der UntersuchungB. Der Streitgegenstand im nationalen ZivilprozessrechtAufgabe und Funktion des Streitgegenstands - Rechtshistorischer Überblick über die (prozessuale) Individualisierung der Streitsache - Ausgangspunkt der modernen Streitgegenstandsdiskussion: Individualisierungs- und Substantiierungstheorie - eine Gegenüberstellung - Die österr. Auffassung vom Streitgegenstand - Der Streitgegenstandsbegriff im dt. Zivilprozessrecht ( 253 dZPO)C. Zum »Streitgegenstandsbegriff« im EuZVRNormgrundlage - die Regelung der Rechtshängigkeit (lis pendens) - Normzweck der Rechtshängigkeitssperre - Prioritätsprinzip - Autonome Auslegung - Dogmatik des »Streitgegenstands« im EuZVR - Unvereinbarkeit von Entscheidungen i.S.d. Anerkennungsversagungsgründe Art 45 Abs. 1 lit. c und d EuGVVO - Verhältnis zwischen Rechtshängigkeit und Rechtskraft - Anhaltspunkte für eine eigenständige Rechtskraftlehre? D. Zusammenfassung der ErgebnisseQuellenverzeichnis, Literatur- und Stichwortverzeichnis

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