Die Urteilsverkündungsfrist im strafrechtlichen Revisionsverfahren. : Eine Untersuchung der  356, 268 III 2 StPO vor dem Hintergrund der Entscheidung RGSt 27, 116.. Dissertationsschrift (Schriften zum Prozessrecht 279) (2021. 315 S. 12 Tab.; 315 S., 12 schw.-w. Tab. 233 mm)

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Die Urteilsverkündungsfrist im strafrechtlichen Revisionsverfahren. : Eine Untersuchung der 356, 268 III 2 StPO vor dem Hintergrund der Entscheidung RGSt 27, 116.. Dissertationsschrift (Schriften zum Prozessrecht 279) (2021. 315 S. 12 Tab.; 315 S., 12 schw.-w. Tab. 233 mm)

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  • 製本 Hardcover:ハードカバー版
  • 商品コード 9783428183302

Description


(Short description)
Die Untersuchung beschäftigt sich mit der Frage, ob die Elftagefrist des 268 III 2 StPO auch für die Hauptverhandlung vor dem Revisionsgericht gilt. Das Reichsgericht hat dies schon 1895 in RGSt 27, 116 verneint und dieses Ergebnis ist bis heute beim BGH geübte Praxis. Der Norminhalt des 356 StPO trägt das Ergebnis aber nicht. In drei Teiluntersuchungen wird diese zentrale Frage in der Arbeit mehrdimensional aus einer theoretisch-methodischen, empirischen und rechtspraktischen Perspektive betrachtet.
(Text)
Gilt die Frist zur Urteilsverkündung nach 268 III 2 StPO auch für die strafrechtliche Revisionshauptverhandlung? Das Reichsgericht hat diese Frage schon 1895 in RGSt 27, 116 verneint und begründet dies mit einer Unterschiedlichkeit der Hauptverhandlungen vor dem Tat- und dem Revisionsgericht. Auf 356 StPO, der ein anderes Ergebnis nahelegt, geht es in seiner Entscheidung nicht ein. Grund genug, den Norminhalt der 356, 268 III 2 StPO näher zu beleuchten. In drei Untersuchungen wird das Thema theoretisch, empirisch und schließlich praktisch betrachtet. Mittels der juristischen Methodik wird zuerst das Gebotsziel bestimmt. Dabei kommt die Arbeit zu dem eindeutigen Ergebnis, dass die Elftagefrist des 268 III 2 StPO auch für das Revisionsverfahren gilt. In einer auf BGH-Nack aufbauenden Studie, wird dann die Praxis des BGH bezüglich der Frist von 1999 bis 2016 untersucht, bevor schließlich die beschränkten Möglichkeiten des Rechtsschutzes gegen diese ungesetzliche Praxis erörtert werden.
(Table of content)
1. EinführungEinleitung - Forschungsgegenstand und Forschungsstand - Erkenntnisinteresse und Vorgehen der Bearbeitung - Kurz: Zum Fristenbegriff2. Normativer Inhalt der VorschriftenAuslegung der Vorschrift des 356 StPO im Hinblick auf die Urteilsverkündungsfrist und im Kontext von RGSt 27, 116 - Zur Möglichkeit einer teleologischen Reduktion des 356 StPO - Fazit3. Statistische FallzahlenDatengrundlage - Vorgehen - Auswertung - Ergebnisse4. Rechtsschutz (des Angeklagten)Ausgangslage - Zu den einzelnen Möglichkeiten des Rechtsschutzes - Fazit5. KonklusionenAnhangLiteratur- und Sachwortverzeichnis
(Text)
»The Time Frame to Pronounce Judgement after Criminal Trials and its Applicability in Appellate Court Proceedings on Questions of Law«: The study investigates if the term to pronounce a sentence within eleven days after the hearing, according to 268 III 2 StPO, applies to trials held in front of the German Federal Court of Justice as appellate court when it is only deciding on questions of law. The Supreme Court of the German Reich denied that in 1895 and it is still handled this way though 356 StPO demands differently. The study discusses these questions from a normative, empirical, and practical perspective.

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