Die Förderung der Allgemeinheit als gemeinnütziger Zweck nach   52 Abs. 1 AO. : Zur Begrenzung des Kreises der Geförderten anhand personenbezogener Merkmale.. Dissertationsschrift (Schriften zum Steuerrecht 167) (2021. 210 S. 233 mm)

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Die Förderung der Allgemeinheit als gemeinnütziger Zweck nach 52 Abs. 1 AO. : Zur Begrenzung des Kreises der Geförderten anhand personenbezogener Merkmale.. Dissertationsschrift (Schriften zum Steuerrecht 167) (2021. 210 S. 233 mm)

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Description


(Short description)
Vereine, Stiftungen und andere Einrichtungen können nur dann gemeinnützig sein, wenn sie die Allgemeinheit fördern. Der Autor widmet sich der Frage, ob ein Verein, eine Stiftung oder eine andere Einrichtung auch dann die Allgemeinheit fördert und damit gemeinnützig im steuerrechtlichen Sinn sein kann, wenn sie nur die Angehörigen eines Geschlechts fördert oder ihre Förderung von einem anderen personenbezogenen Merkmal abhängig macht.
(Text)
Vereine, Stiftungen und andere Einrichtungen können nur dann gemeinnützig sein, wenn sie die Allgemeinheit fördern. Der Autor widmet sich der Frage, ob ein Verein, eine Stiftung oder eine andere Einrichtung auch dann die Allgemeinheit fördert und damit gemeinnützig im steuerrechtlichen Sinn sein kann, wenn sie nur die Angehörigen eines Geschlechts fördert oder ihre Förderung von einem anderen personenbezogenen Merkmal abhängig macht. Aus der Entstehungsgeschichte der maßgeblichen Normen sowie deren Sinn und Zweck lässt sich ableiten, dass gemeinnützige Einrichtungen einer strengen Gemeinwohlbindung unterliegen, die der staatlichen Bindung an das Gemeinwohl entspricht. Daraus folgt, dass gemeinnützige Einrichtungen ähnlich wie staatliche Organe an Grundrechte gebunden sind und nicht ohne ausreichende Rechtfertigung anhand des Geschlechts oder anhand eines anderen personenbezogenen Merkmals differenzieren dürfen.
(Table of content)
1. Einleitung2. Einführung ins Gemeinnützigkeitsrecht: Historische Einführung - Wesentliche Voraussetzungen und Anwendungsbereich - Rechtsfolgen und wirtschaftliche Bedeutung der Gemeinnützigkeit - Verlust der Gemeinnützigkeit - Grundrechtlicher Schutz der Gemeinnützigkeit3. 52 Abs. 1 AO in Rechtsprechung, Literatur und Verwaltung: Rechtsentwicklung - Heutiges Verständnis - Kritik der gegenwärtigen Auslegung4. Förderung der Allgemeinheit und das Gemeinwohl: 52 Abs. 1 Satz 1 AO im Gemeinnützigkeitsrecht - Steuern als Beitrag zum Gemeinwohl - Steuervergünstigungen für gemeinnützige Einrichtungen - Gemeinwohlkonflikte - Äquivalenz durch das Gemeinnützigkeitsrecht5. Gemeinwohl als Tatbestandsmerkmal in 52 Abs. 1 Satz 1 AO: Gemeinwohl als Tatbestandsmerkmal - Vergleichbare Gemeinwohltatbestände6. Inhalt des Gemeinwohls in 52 Abs. 1 Satz 1 AO: Verfassungsrechtliche Konkretisierung des Gemeinwohls - Prozedurale Gemeinwohlkriterien - Materiale Gemeinwohlkriterien7. Praktische Anwendung auf problematische Fälle: Exkurs: Förderung der Allgemeinheit bei Ausschluss von Ausländern - Förderung der Allgemeinheit bei Diskriminierungen anhand des Geschlechts8. Schluss: Zusammenfassung - AusblickLiteratur- und Sachverzeichnis
(Text)
»The Altruistic Advancement of the General Public as a Public-Benefit Purpose: Limiting the Group of Persons Benefiting from such Advancement Based on Personal Features«According to German tax law, a corporation may claim tax privileges on account of its serving directly and exclusively public-benefit purposes. In order to claim these tax privileges, the corporation is required to serve the altruistic advancement of the general public. In his work, the author analyses whether corporations may still benefit from tax privileges if they limit the group of persons benefiting from such advancement based on personal features such as gender or nationality.

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