Das strafprozessuale Zwischenverfahren. : Eine Untersuchung zu Bedeutung, Ausgestaltung und Möglichkeiten einer Aufwertung.. Dissertationsschrift (Schriften zum Prozessrecht 280) (2021. 291 S. 4 Tab.; 291 S., 4 schw.-w. Tab. 233 mm)

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Das strafprozessuale Zwischenverfahren. : Eine Untersuchung zu Bedeutung, Ausgestaltung und Möglichkeiten einer Aufwertung.. Dissertationsschrift (Schriften zum Prozessrecht 280) (2021. 291 S. 4 Tab.; 291 S., 4 schw.-w. Tab. 233 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428182572

Description


(Short description)
Die Untersuchung behandelt das strafprozessuale Zwischenverfahren und geht der Frage nach, ob die hieran geäußerte Kritik, das Zwischenverfahren sei ineffizient und führe zur Voreingenommenheit der in der Hauptverhandlung entscheidenden (Berufs-)Richter, stichhaltig ist und wie eine Aufwertung dieses zentralen Verfahrensstadiums des Strafprozesses erzielt werden kann.
(Text)
Die Untersuchung wendet sich dem strafprozessualen Zwischenverfahren ( 199-211 StPO) zu, das seit jeher zwei zentralen Kritikpunkten ausgesetzt ist: Zum einen sei es wenig effizient und erfülle die ihm zugedachte Filterfunktion nur eingeschränkt. Zum anderen führe die richterliche Vorbefassung im Rahmen des Zwischenverfahrens dazu, dass sich (Berufs-)Richter jedenfalls unbewusst auf die Schuld des Angeklagten festgelegt hätten und in der Folge das Hauptverfahren nicht mehr unvoreingenommen führen könnten. Ausgehend von einer verfassungsrechtlichen Einordnung des Verfahrensabschnitts werden die beiden vorbezeichneten Kritikpunkte näher beleuchtet und auf ihre Stichhaltigkeit hin überprüft. Basierend hierauf werden verschiedene Möglichkeiten einer Reform des Zwischenverfahrens analysiert und ein eigener Vorschlag zu seiner Aufwertung erarbeitet.
(Table of content)
Einleitung und Gang der Untersuchung
1. Grundlagen: Historische Entwicklung des Zwischenverfahrens seit Inkrafttreten der Reichsstrafprozessordnung - Der Ablauf des Zwischenverfahrens und die Verfahrensbeteiligten - Funktionen des Zwischenverfahrens im strafprozessualen Erkenntnisverfahren - Eröffnungs- und Nichteröffnungsbeschluss als Ergebnis des Zwischen-verfahrens - Zwischenfazit zum ersten Teil
2. Das Zwischenverfahren im Lichte des Verfassungsrechts: Bestehende verfassungsrechtliche Einordnungen - Entwicklung eines eigenen Ansatzes - Ergebnis zum zweiten Teil
3. Die personelle Besetzung im Zwischenverfahren: Gesetzgeberische und rechtspolitische Entwicklung bis zur heutigen Rechtslage - Sozialpsychologische und empirische Erkenntnisse - Der Stand von Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft - Stellungnahme - Die Vorbefassung des Eröffnungsrichters im Lichte der EMRK - Ergebnis zum dritten Teil
4. Die Leistungsfähigkeit des Zwischenverfahrens: Mangelnde Kontrollfunktion und »Ineffizienz«: Vorbemerkungen - Annäherung auf rechtstatsächlicher Grundlage - Tauglichkeit des Prüfprogramms der 201-203 StPO: Der »eröffnungsrichterliche Erkenntnisprozess« - Ergebnis zum vierten Teil
5. Möglichkeiten einer Aufwertung des Zwischenverfahrens und Untersuchung ihrer Tragfähigkeit: Keine Abschaffung des Zwischenverfahrens - Antragsgebundene Durchführung: Aufwertung durch »Ressourcenbündelung« - Änderungen am Prüfungsmaßstab zur Lösung der Voreingenommenheitsproblematik - Rechtsbehelf gegen den Eröffnungsbeschluss und Begründungspflicht - Das Zwischenverfahren als Plattform für die konsensuale Verfahrensgestaltung - Das Zwischenverfahren zur abschließenden Klärung von Vorfragen mit dem Ziel einer Entlastung der Hauptverhandlung? - Gesamtbewertung mit eigenem Regelungsvorschlag
Schlussbetrachtung
Literatur- und Sachwortverzeichnis
(Text)
»Interlocutory Proceedings. An Examination of Importance, Implementation and Possibilities«: The study deals with interlocutory proceedings in criminal proceedings and examines the question of whether the criticism that interlocutory proceedings are inefficient and lead to prejudice on the part of the (professional) judges deciding in the main trial is valid and to what extent an upgrading of this central procedural stage of criminal proceedings can be achieved.

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