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Diese Schrift geht den Fragen nach, was die Kernelemente eines allgemeinen Entstrickungsprinzips darstellen, ob ein allgemein gültiges steuerrechtliches Entstrickungsprinzip aus dem geltenden Recht (etwa 4 Abs. 1 Satz 3f. EStG) hergeleitet werden kann und wie die umwandlungssteuerrechtlichen Entstrickungsvorbehalte (etwa 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 UmwStG) an diesem allgemeinen Entstrickungsprinzip gemessen werden können. »Taxable Disjunction in Reorganization-Cases«The study scrutinizes the core elements of a general Entstrickungsprinzip (rule of taxable disjunction), whether such a general Entstrickungsprinzip can be derived from applicable law ( 4 Abs.1 S. 3 f Einkommensteuergesetz - Income Tax Act -) and how the reservations of the Entstrickungsprinzip under Umwandlungssteuergesetz - Reorganization Tax Act - (such as 3 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Umwandlungssteuergesetz) can be measured against this general Entstrickungsprinzip. A. EinführungB. Grundlegung: Grundbegriffe und Begriffsdefinitionen - Historische Entwicklung der Entstrickungsbesteuerung im zeitlichen Ablauf der Rechtsprechung, Verwaltung und GesetzgebungC. Begründung und Kernelemente eines allgemeinen Entstrickungsprinzips: Dogmatische Begründung - KernelementeD. Herleitung eines allgemeinen Entstrickungsprinzips aus dem geltenden Recht: Steuertatbestand des 4 Abs. 1 Satz 3 EStG - Steuerfestsetzung und Steuererhebung - Mythos der umfassenden Selbständigkeitsfiktion der Betriebsstätte - Veräußerungsfiktion des 12 Abs. 1 Satz 1 KStG - Allgemeiner Verstrickungstatbestand des 4 Abs. 1 Satz 8 Hs. 2 EStG -ZusammenfassungE. Messung der umwandlungssteuerlichen Entstrickungstatbestände an dem allgemeinen Entstrickungsprinzip: Entstehung des aktuellen Umwandlungssteuergesetzes - Konzepte für die Umformung von Unternehmen im Ertragsteuerrecht - Subjektbezogene Entstrickungsvorschriften - Objektbezogene Entstrickungsvorschriften - Kollisionen mit den Kernelementen - Lassen sich die umwandlungssteuerlichen Entstrickungsvorbehalte einem allgemeinen Entstrickungsprinzip unterordnen? - Auf den Spuren des 5. ElementsF. Ergebnisse der UntersuchungLiteratur- und Sachverzeichnis Joachim Engesser studierte berufsbegleitend BWL Steuern- und Prüfungswesen an der DHBW Stuttgart, schloss einen Master im Studiengang Steuern, Rechnungslegung und Prüfungswesen an. Im Jahr 2016 wurde er zum Steuerberater bestellt. 2019 erfolgte die Bestellung zum Fachberater für Internationales Steuerrecht. Er wurde im Oktober 2020 zum Dr. rer. pol. promoviert. Derzeit ist er als Steuerberater in einer mittelständischen Kanzlei tätig.



