Description
(Short description)
Die Harmonisierung der Umsatzsteuer ist vor einige Herausforderungen gestellt. Dazu gehört die Frage, wie ein gutgläubiger Unternehmer hinsichtlich der Falschangaben seines Geschäftspartners geschützt werden kann. Die Arbeit zeigt unter Berücksichtigung der umsatzsteuerlichen Neuregelungen zum 1.1.2020 die Fallkonstellationen auf, in denen der gutgläubige Unternehmer schützenswert ist.
(Text)
Das Erhebungssystem der Umsatzsteuer zwingt den Unternehmer, sich zur Geltendmachung von Steuervorteilen Angaben über seine Geschäftspartner einzuholen. Jedoch sind Einblicke in die fremden Vorgänge oftmals nicht oder nur mit unwirtschaftlichem Aufwand möglich. Dies wirft die Frage eines Vertrauensschutzes auf, wenn sich im Nachhinein herausstellt, dass die Angaben unzutreffend sind. Der deutsche Gesetzgeber hat dies ausschließlich in 6a Abs. 4 UStG für den Teilbereich der innergemeinschaftlichen Lieferungen vorgesehen. Die Problematik existiert jedoch bereichsübergreifend im gesamten Umsatzsteuerrecht (wie zum Beispiel auch im Vorsteuerabzugsrecht). Kernthese der Arbeit ist, dass der vom Staat in Dienst genommene gutgläubige Unternehmer keine Ausfallhaftung übernehmen muss, wenn er alles in seiner Macht Stehende getan hat, um die Angaben des Geschäftspartners zu überprüfen.
(Table of content)
1. Einleitung und Grundlagen der Untersuchung: Einleitung - Grundlagen des Vertrauensschutzes im Umsatzsteuerrecht2. Steuerpflicht in Abhängigkeit von Angaben der Geschäftspartner: Bestandsaufnahme der Fallkonstellationen - Verhältnis des Vertrauensschutzes zu zivilrechtlichen Ansprüchen - Zum Sorgfaltsmaßstab des gutgläubigen Unternehmers3. Herleitung des Vertrauensschutzes und Berücksichtigung innerhalb der nationalen Rechtsordnung: Normative Herleitung des Vertrauensschutzes - Berücksichtigung des Vertrauensschutzes im nationalen Recht4. Ausblick und Überlegungen de lege ferenda: Gut- und Bösgläubigkeit im endgültigen Mehrwertsteuersystem - Vereinigung des Vertrauensschutzes mit einer wirksamen Betrugs- und Missbrauchsbekämpfung 5. Zusammenfassung der ErgebnisseLiteratur-, Dokumenten- und Stichwortverzeichnis
(Text)
»The Protection of the Good Faith Entrepreneur's Justified Expectations in the Harmonized Value Added Tax Law«In the European Union, value added tax law is harmonized in order to prevent distortion of business competition. The entrepreneur has to gather information about his business partners to obtain a tax advantage (such as input tax deduction). When it comes to not verifiable false information, the good faith entrepreneur's justified expectations have to be protected.
(Author portrait)
Philipp von Sanden studied German law at the University of Passau from 2012 to 2018. He specialized in German corporate and tax law. As a member of the team of the University of Passau, he achieved the third place at the renowned 'BFH Moot Court' for German tax law in 2015. After successfully passing his first State Exam, he worked as a research assistant at the chair of Prof. Dr. Rainer Wernsmann for constitutional and administrative law, with a focus on finance and tax law, at the University of Passau. During this time, he published several articles on German tax law. Currently, he is preparing for his Second State Exam in Wiesbaden.



