Offenbare Unrichtigkeiten im Unternehmensrecht. (Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht 170) (2020. 429 S. 233 mm)

個数:

Offenbare Unrichtigkeiten im Unternehmensrecht. (Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht 170) (2020. 429 S. 233 mm)

  • 在庫がございません。海外の書籍取次会社を通じて出版社等からお取り寄せいたします。
    通常6~9週間ほどで発送の見込みですが、商品によってはさらに時間がかかることもございます。
    重要ご説明事項
    1. 納期遅延や、ご入手不能となる場合がございます。
    2. 複数冊ご注文の場合は、ご注文数量が揃ってからまとめて発送いたします。
    3. 美品のご指定は承りかねます。

    ●3Dセキュア導入とクレジットカードによるお支払いについて
  • 【入荷遅延について】
    世界情勢の影響により、海外からお取り寄せとなる洋書・洋古書の入荷が、表示している標準的な納期よりも遅延する場合がございます。
    おそれいりますが、あらかじめご了承くださいますようお願い申し上げます。
  • ◆画像の表紙や帯等は実物とは異なる場合があります。
  • ◆ウェブストアでの洋書販売価格は、弊社店舗等での販売価格とは異なります。
    また、洋書販売価格は、ご注文確定時点での日本円価格となります。
    ご注文確定後に、同じ洋書の販売価格が変動しても、それは反映されません。
  • 製本 Hardcover:ハードカバー版
  • 商品コード 9783428181568

Description


(Short description)
Im Kapitalgesellschaftsrecht herrscht hinsichtlich des korrekten Umgangs mit und der nachträglichen Beseitigung von offenbaren Unrichtigkeiten Rechtsunsicherheit. Dies gilt insbesondere für das Hauptversammlungsprotokoll, das Aktienregister und nicht zuletzt die GmbH-Gesellschafterliste. Ausreichende gesetzliche Regelungen fehlen bislang. Dabei wohnt dem deutschen »Beseitigungsrecht« durchaus ein System inne, welches anhand von bestimmten Grundsätzen für die Praxis fruchtbar gemacht werden kann.
(Text)
Welche Voraussetzungen und Rechtsfolgen die nachträgliche Beseitigung offenbarer Unrichtigkeiten im Kapitalgesellschaftsrecht hat, ist derzeit lebhaft umstritten. Dabei offenbart die kritische Analyse des deutschen »Beseitigungsrechts« durchaus ein System aus fünf statischen und variablen Kriterien, welches mangels gesetzlicher Regelungen oder gefestigter Rechtsprechung eine taugliche Leitlinie für die Rechtspraxis darstellen kann. Im Fokus des angestellten Binnenrechtsvergleichs standen diesbezüglich das Hauptversammlungsprotokoll, das Aktienregister und nicht zuletzt die GmbH-Gesellschafterliste. Denn in der jüngeren Vergangenheit warf insbesondere Letztere aufgrund ihrer engen Verknüpfung mit dem neuen Transparenzregister wiederholt Fragen über die Zuständigkeit für eine originäre oder eine fehlerbeseitigende Listeneinreichung sowie deren genauen Rechtsfolgen auf. Im Ergebnis zeigt sich schließlich: Ein homogener Umgang mit offenbaren Unrichtigkeiten ist möglich und notwendig.
(Table of content)
1. Prolog
Problemstellung, Gegenstand und Ziele der Untersuchung - Gang der Untersuchung - Wert des Vergleichs für die Untersuchung

2. Offenbare Unrichtigkeiten als Herausforderungen für das geltende Recht im Allgemeinen
Einführung - Prozessrecht als Ausgangspunkt der Untersuchung - Weitere Beseitigungsvorschriften als Ergänzungen des prozessualen Ausgangspunkts - Beurkundungsrecht als Vertiefung der Untersuchung - Fazit: Einheitlicher Umgang mit offenbaren Unrichtigkeiten in der deutschen Rechtsordnung

3. Offenbare Unrichtigkeiten im Kapitalgesellschaftsrecht im Besonderen
Fehler und Beseitigungsmöglichkeiten beim Hauptversammlungsprotokoll - Fehler und Beseitigungsmöglichkeiten beim Aktienregister - Fehler und Beseitigungsmöglichkeiten bei der GmbH-Gesellschafterliste - Fazit: Im Recht der Verbände sind Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Umgang mit offenbaren Unrichtigkeiten feststellbar

4. Homogener Umgang mit offenbaren Unrichtigkeiten in der Rechtsordnung
Systembildung im Kapitalgesellschaftsrecht durch teilweise Übertragung prozessualer Grundsätze - Kriterien bei der Beseitigung von und dem Umgang mit offenbaren Unrichtigkeiten - Fazit: Einheitliche Behandlung ist möglich und notwendig

5. Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse

Literatur- und Stichwortverzeichnis
(Text)
»Obvious inaccuracies in company law. Obvious Inaccuracies in Company Law. The Struggle for the List of Shareholders Between Register Practice and Current Case Law in the Light of General Removal Principles«

In corporate law, legal uncertainty exists with regard to the correct handling and subsequent removal of so-called obvious inaccuracies. This applies in particular to the minutes of the general meeting, the stock register and finally the list of shareholders of limited liability companies. Adequate legal regulations are still missing. However, the German »right of removal« contains an inner system which can be made fruitful in practice on the basis of certain principles.

最近チェックした商品