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Diese Arbeit untersucht, ob und inwieweit die Weltbank und der IWF an das Menschenrecht auf Nahrung gebunden sind. Dabei ist sowohl entscheidend, ob internationale Organisationen überhaupt Pflichten aus Menschenrechten unterliegen, wie auch, ob das Recht auf Nahrung Teil des Völkergewohnheitsrechts darstellt. Die Arbeit zeigt auf, welche Risiken für das Recht auf Nahrung von Operationen dieser Institutionen ausgehen und welche Maßnahmen sie ergreifen könnten, um diese Risiken zu minimieren. »The Right to Food in the Operations of the World Bank and the IMF. On the Responsibility of International Organisations for Human Rights«This thesis analyses in which regard the World Bank and the IMF are bound by the human right to food. It outlines whether international organisations are generally subject to human rights law, as well as whether the right to food forms part of customary international law. Special consideration is paid to which possible risks for the human right to food are caused by these institutions' operations, and which measures they could take to minimize the risks. EinleitungDas Recht auf Nahrung und der Welthunger - Begriffsbestimmungen: das Menschenrecht auf Nahrung im Vergleich zur Ernährungssicherheit - Forschungsstand und Gang der Untersuchung1. Die Bretton-Woods-Organisationen und die MenschenrechteGründung und Struktur der Bretton-Woods-Organisationen - Rechtspersönlichkeit als Grundlage völkerrechtlicher Verantwortlichkeit - Menschenrechtliche Bindung aus den Gründungsverträgen und der UN-Charta - Verpflichtung aus internationalen Menschenrechtsverträgen - Eigene Bindung der Organisationen an Völkergewohnheitsrecht. Möglichkeiten der dogmatischen Herleitung - Etwaige einer Bindung entgegenstehende Verbotsbestimmungen innerhalb der Articles of Agreement im Lichte der Weiterentwicklung der Organisationspraxis und des Völkerrechts - Kein Ausschluss einer Verantwortlichkeit von internationalen Organisationen aufgrund der Möglichkeit einer parallelen staatlichen Verantwortlichkeit2. Das Recht auf Nahrung als Teil des VölkergewohnheitsrechtsVölkervertragsrecht - Völkergewohnheitsrecht - Anwendbarkeit des Rechts darauf, frei von Hunger zu sein, auf die Bretton-Woods-Institutionen - Bestandsaufnahme: Der Pflichtenkanon der Bretton-Woods-Institutionen3. Nahrungsspezifische Politik der Bretton-Woods-Institutionen - Theorie und PraxisDie grundsätzliche Herangehensweise von Weltbank und IWF an Menschenrechte und Ernährungssicherheit - Strukturanpassungsprogramme - Zwangsumsiedlungen - Landwirtschaft und Fischerei - Umgang mit Hungerkrisen - Fazit. Das Verletzungspotential der Bretton-Woods-Institutionen für das Recht, frei von Hunger zu sein4. Mögliche Reformen für eine neue Phase der Verantwortlichkeit von Weltbank und IWFBeitritt zum ICESCR und Modifzierung der Articles of Agreement - Entwicklung eines Bretton-Woods-eigenen 'human rights-based approach to development' - Stärkung der institutionsinternen Rule of Law- Schaffung entsprechender Safeguard Policies - Pflicht zu Folgenabschätzungsprüfungen - human rights impact assessment als Erweiterung der Safeguard Policies- Schaffung und Erweiterung von BeschwerdemechanismenZusammenfassung und AusblickLiteraturverzeichnis, Personen- und Sachregister Elisa Freiburg-Braun has studied law at the University of Heidelberg and the London School of Economics and Political Science (LL.M. in Public International Law). Her doctoral thesis was supervised by Professor Ruediger Wolfrum (University of Heidelberg/Max Planck Institute for Comparative Public Law and International Law). She has been a Carlo-Schmid-Fellow at the United Nations in New York City, and a research and teaching associate at the University of Potsdam. She has clerked at the Higher Regional Court of Berlin and is now a legal officer at the Federal Ministry of Justice and Consumer Protection in Berlin.



