Description
(Short description)
Diese Arbeit untersucht, ob und inwieweit die Weltbank und der IWF an das Menschenrecht auf Nahrung gebunden sind. Dabei ist sowohl entscheidend, ob internationale Organisationen überhaupt Pflichten aus Menschenrechten unterliegen, wie auch, ob das Recht auf Nahrung Teil des Völkergewohnheitsrechts darstellt. Die Arbeit zeigt auf, welche Risiken für das Recht auf Nahrung von Operationen dieser Institutionen ausgehen und welche Maßnahmen sie ergreifen könnten, um diese Risiken zu minimieren.
(Text)
Obwohl Art. 11 des UN-Sozialpaktes ausdrücklich das Menschenrecht auf Nahrung stipuliert, handelt es sich bei dem globalen Hunger nach wie vor um eines der drängendsten Probleme der Menschheit. Dabei stellt sich auch die Frage, ob internationale Finanzinstitutionen wie die Weltbank und der IWF möglicherweise ein Teil des Problems sein und mit ihren Operationen das Recht auf Nahrung verletzen könnten. Diese Arbeit untersucht hierzu, inwieweit eine völkerrechtliche Verantwortlichkeit der Weltbank und des IWF für die Einhaltung von Menschenrechten besteht, und ob das Recht auf Nahrung (bzw. zumindest das enger gefasste Recht, frei von Hunger zu sein) Teil des Völkergewohnheitsrechts darstellt. Die einschlägigen Strukturen, Richtlinien und Operationen der Weltbank und IWF werden untersucht und aufgezeigt, wo ein mögliches Gefährdungspotential besteht. Abschließend werden Reformen dieser Bretton-Woods-Institutionen formuliert, die dabei helfen können, das Recht auf Nahrung zu stärken.
(Table of content)
EinleitungDas Recht auf Nahrung und der Welthunger - Begriffsbestimmungen: das Menschenrecht auf Nahrung im Vergleich zur Ernährungssicherheit - Forschungsstand und Gang der Untersuchung1. Die Bretton-Woods-Organisationen und die MenschenrechteGründung und Struktur der Bretton-Woods-Organisationen - Rechtspersönlichkeit als Grundlage völkerrechtlicher Verantwortlichkeit - Menschenrechtliche Bindung aus den Gründungsverträgen und der UN-Charta - Verpflichtung aus internationalen Menschenrechtsverträgen - Eigene Bindung der Organisationen an Völkergewohnheitsrecht. Möglichkeiten der dogmatischen Herleitung - Etwaige einer Bindung entgegenstehende Verbotsbestimmungen innerhalb der Articles of Agreement im Lichte der Weiterentwicklung der Organisationspraxis und des Völkerrechts - Kein Ausschluss einer Verantwortlichkeit von internationalen Organisationen aufgrund der Möglichkeit einer parallelen staatlichen Verantwortlichkeit2. Das Recht auf Nahrung als Teil des VölkergewohnheitsrechtsVölkervertragsrecht - Völkergewohnheitsrecht - Anwendbarkeit des Rechts darauf, frei von Hunger zu sein, auf die Bretton-Woods-Institutionen - Bestandsaufnahme: Der Pflichtenkanon der Bretton-Woods-Institutionen3. Nahrungsspezifische Politik der Bretton-Woods-Institutionen - Theorie und PraxisDie grundsätzliche Herangehensweise von Weltbank und IWF an Menschenrechte und Ernährungssicherheit - Strukturanpassungsprogramme - Zwangsumsiedlungen - Landwirtschaft und Fischerei - Umgang mit Hungerkrisen - Fazit. Das Verletzungspotential der Bretton-Woods-Institutionen für das Recht, frei von Hunger zu sein4. Mögliche Reformen für eine neue Phase der Verantwortlichkeit von Weltbank und IWFBeitritt zum ICESCR und Modifzierung der Articles of Agreement - Entwicklung eines Bretton-Woods-eigenen 'human rights-based approach to development' - Stärkung der institutionsinternen Rule of Law- Schaffung entsprechender Safeguard Policies - Pflicht zu Folgenabschätzungsprüfungen - human rights impact assessment als Erweiterung der Safeguard Policies- Schaffung und Erweiterung von BeschwerdemechanismenZusammenfassung und AusblickLiteraturverzeichnis, Personen- und Sachregister



