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Description
(Short description)
Einseitige Leistungsbestimmungsrechte in Arbeitsverträgen, die die erstmalige Festlegung einer Leistung ermöglichen (Bestimmungsvorbehalte), hat das BAG bisher ohne jegliche Konkretisierung für wirksam erachtet. Diesem Vorgehen tritt die vorliegende Arbeit entgegen. Es wird herausgearbeitet, welche Auswirkungen die AGB-Kontrolle auf die Wirksamkeit und Ausgestaltung von Bestimmungsvorbehalten hat. Die Arbeit zeigt, dass inhaltlich wie formell erhebliche Anforderungen zu beachten sind.
(Text)
Die wirksame Gestaltung arbeitsvertraglicher Flexibilisierungsklauseln ist durch die strikte Anwendung des AGB-Rechts auf Arbeitsverträge immer schwieriger geworden. Eine Lösung für dieses Problem scheint mit der Verwendung von Bestimmungsvorbehalten gefunden. Es handelt sich dabei um einseitige Leistungsbestimmungsrechte des Arbeitgebers, die es ermöglichen, die Höhe einer versprochenen Zahlung erst zum Auszahlungszeitpunkt festzulegen. Bisher wurden derartige Klauseln selbst dann für wirksam erachtet, wenn sie keinerlei inhaltliche Konkretisierung enthalten. Diesem Vorgehen tritt die vorliegende Arbeit entgegen. Es wird ausführlich untersucht, welche Auswirkungen die AGB-Kontrolle auf die Wirksamkeit und Ausgestaltung von Bestimmungsvorbehalten hat. Dabei zeigt sich, dass Bestimmungsvorbehalte nur wirksam sein können, wenn die Entscheidungskriterien für die Leistungsfestlegung hinreichend konkret geregelt sind und Angaben zur möglichen Höhe der Auszahlung gemacht werden. Auch der Kernbereich des Arbeitsverhältnisses darf nicht angetastet werden.
(Author portrait)
The author is a law clerk at the Hanseatic Higher Regional Court in Hamburg. He studied law at the University of Cologne and completed his studies in 2016 with the first state examination in law. The author received his doctorate under Prof. Dr. Daniel Ulber at the Martin Luther University Halle-Wittenberg. Since the beginning of his studies, he has worked in various law firms as a research assistant in the field of employment law.