Description
(Short description)
Die öffentliche Hand finanziert sich zunehmend durch Kreditaufnahme. Das wird durch Nullzinspolitik gefördert. Die Schuldenbremsen sind ausgesetzt oder werden ignoriert. Die Zentralbanken finanzieren entgegen allen Verboten ihre Staaten monetär. Die Schuldenbremsen haben die wirtschaftliche Vernunft gegen sich. Austeritätszwänge sind wirtschaftlich und politisch verheerend. Die Staatsfinanzierung der Zentralbanken begründet keine Schulden ihres Staates. 'Schuldner' und 'Gläubiger' sind identisch.
(Text)
Die Staatsschulden wachsen. Die Schuldenbremsen sind ausgesetzt oder werden mißachtet. Der Ausgleich der wirtschaftlichen Schäden aus den Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie soll die Kreditaufnahmen rechtfertigen. Die Zentralbanken helfen mit monetärer Staatsfinanzierung, vertrags- und verfassungswidrig. Die Gerichte nehmen die Rechtsbrüche hin, wenn gewisse Regeln eingehalten werden. Die in der Föderalismusreform 2009 in das Grundgesetz geschriebenen Schuldenbremsen widersprechen wirtschaftlicher Vernunft. Der Fiskalpakt 2012 hat Schuldenbremsen für fast alle Unionsstaaten verbindlich gemacht. Die Austeritätszwänge hatten verheerende wirtschaftliche und politische Folgen. Die notwendige Einheit der Wirtschafts- und Währungs- mit einer Sozialunion zwingt zum Finanzausgleich. Die Souveränität der Unionsvölker läßt diese Politik nicht zu. Die Geldversorgung der Staaten durch ihre Zentralbanken, unmittelbar oder mittelbar, begründet keine Schulden. Der Staat hat keine Forderungen gegen sich selbst.
(Table of content)
A. EinleitungB. Texte zur SchuldenbremseDefizitprotokoll - Art. 136 AEUV - Fiskalpakt - Art. 109, Art. 109 a, Art. 115, Art. 143 d GGC. Monetäre Staatsfinanzierung durch das ESZB und die EZBLegalität der Maßnahmen der EZB und des ESZB - Maßnahmen der Staatsfinanzierung der EZB und des ESZB - Übernahme von Staatsanleihen am Sekundärmarkt - TARGET 2- System - Monetäre EurorettungD. Haushaltsdisziplin der MitgliedstaatenArt. 126 AEUV, Stabilitäts- und Wachstumspakt, Six-Pack - FiskalpaktE. Europäischer StabilitätsmechanismusArt. 136 Abs. 3 AEUV - Relativierung des Bail-out-Verbots - Konditionierung - Unmittelbarer Erwerb von StaatsanleihenF. Finanz- und Budgethoheit der VölkerSouveränität der Bürger Deutschlands - Finanz- und Budgethoheit - Wirtschaftsregierung der EUG. Sanierung oder Abwicklung von KreditinstitutenForderungsrisiko der Gläubiger - Systemrelevanz von GeldinstitutenH. Schuldenbremsen ohne ökonomische VernunftScheitern der Haushaltsdisziplinierung - Von der Stabilitäts- zur Schuldengemeinschaft - Monetäre Finanzierung des StaatesI. Entwicklungsbehinderung durch SchuldenbremsenEuropäistische Visionen und Schuldengrenzen - Erfolglose Austeritätspolitik - Zukunftsvorsorge durch kreditierte InvestitionenJ. Schuldenbremsen und SozialstaatFinanzierung des Sozialstaates - Versorgung ohne Beitrag zum Gemeinwohl - GeldverteilungK. Kreditäre GeldvermehrungMißbrauch globaler Geldmengen - Unrecht des GlobalismusL. Doktrin von Schulden des Staates gegenüber dem StaatZentralbank und Geschäftsbanken Akteure der Geldversorgung - Finanzierung des Staates - Schulden des Staates durch monetäre Staatsfinanzierung ? - Verteilungspolitik - Plakative Kritik der StaatsschuldendoktrinAnhänge 1 - 4Literatur- und Stichwortverzeichnis