Festschrift für Johannes Hager zum 70. Geburtstag am 09.07.2021. (Schriften zum Bürgerlichen Recht)

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Festschrift für Johannes Hager zum 70. Geburtstag am 09.07.2021. (Schriften zum Bürgerlichen Recht)

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  • 製本 Hardcover:ハードカバー版
  • 商品コード 9783428180622

Description

Mit dieser Festschrift gratulieren Freunde und Weggefährten Johannes Hager zu seinem 70. Geburtstag. Zu den vielfältigen wissenschaftlichen Interessen des Jubilars zählte über viele Jahre hinweg das Notarrecht, dem er sich insbesondere in seiner Funktion als geschäftsführender Direktor der Forschungsstelle für Notarrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München ausführlich widmete. Dementsprechend betreffen die Beiträge der Gratulanten unterschiedliche notarrechtliche Themen, zu denen Johannes Hager selbst zahlreiche Anregungen geliefert hat. »Festschrift for Johannes Hager on his 70th Birthday«: Johannes Hager is one of Germany's most highly respected legal scholars who was professor at the University of Eichstätt-Ingolstadt, the Humboldt-University of Berlin and the Ludwig-Maximilans-University of Munich. To honour Mr Hager renowned legal and economic scientists as well as practitioners have contributed to the Festschrift on his 70th birthday. The articles mostly concern the German Civil Law with special consideration of the law of notary, which was one of Mr Hager's activity emphasis. I. Grundfragen und Allgemeiner TeilHelmut Köhler: Notariell beurkundete Rechtsgeschäfte demenzkranker PersonenDirk Looschelders: Schutz des Geschädigten durch Versicherungspflichten bei Amtspflichtverletzungen von NotarenHolger Peres: Das Verhältnis von empirischer zu normativer Auslegung in der RechtsprechungJens Petersen: Kants Idee eines WeltbürgerrechtsThomas Riehm: Totgesagte leben länger? 20 Jahre elektronische Form im BGBRudolf Streinz: Notarrecht als Prüfungsgegenstand des UnionsrechtsII. Geschichte des NotariatsMasahisa Deguchi: Die Rolle des Notars als vorsorgender Rechtspfleger in JapanHans-Georg Hermann und Georg Suppé: Priesteranwesenheit bei Testamentserrichtung: Kurzbilanz eines ParadigmenwechselsSusanne Lepsius: Notare als Rückgrat der Justiz im kommunalen Italien (12. - 15. Jh.)Johannes Platschek: Juristen und Formulare in Cicero, Pro Murena 28III. Grundstücksrecht und WohnungseigentumDagmar Coester-Waltjen und Michael Coester: Ausländische Notare beim Erwerb eines in Deutschland belegenen GrundstücksRainer Kanzleiter und Thomas Lemcke: Zur Beurkundungsbedürftigkeit späterer Änderungen eines GrundstücksveräußerungsvertragesWinfried Kössinger: Die Wirksamkeit der Zustimmung nach 5 ErbbauRG und 12 WEGKlaus Vieweg: Nachbarschaftsregelnde Dienstbarkeiten - Problemanalyse und Anregungen für die notarielle PraxisVolkert Vorwerk: Teilung eines bebauten Grundstücks - worüber ist zu belehren?Markus Würdinger: Vertragsfreiheit und Verteilung der Maklerkosten beim ImmobilienkaufIV. Familien- und ErbrechtMakoto Arai: Freiwillige Vormundschaft (Vorsorgevollmacht) und Notariatspraxis in JapanAnatol Dutta: Ausländische »Schwarzgeld«-Stiftung und Rechtsnachfolge von Todes wegen nach deutschem RechtChristian Gomille: Das Allgemeine Persönlichkeitsrecht im ErbgangJohannes Hecht: Die Sittenwidrigkeit anspruchserweiternder EheverträgeHannes Ludyga: Erbfähigkeit und post-mortem-BefruchtungHerbert Roth: Die richterrechtliche Ausformung des notariellen Nachlassverzeichnisses ( 2314 Abs. 1 Satz 3 BGB) als Beispiel einer missglückten RechtsfortbildungV. Wirtschafts- und UnternehmensrechtTimo Fest: Zu den verfassungsrechtlichen Vorgaben der Eigentumsgarantie für die Ausgestaltung des GesellschaftsrechtsBarbara Grunewald: Die Auswirkungen der geplanten Neuregelung für Beschlussfassung und Beschlussmängel bei Personenhandelsgesellschaften auf die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die Partnerschaftsgesellschaft und den VereinMathias Habersack: Wertpapiergeschäfte zu nicht marktgerechten Preisen (Mistrades)Michael Martinek: Der Vertragszulieferer als Pendant zum Vertragshändler. Eine Untersuchung zur geschäftsbesorgungsvertraglichen Rechtsnatur von Kfz-ZulieferverträgenLeo Schuster: Bankpolitik in Zeiten der Corona-PandemieChristine Windbichler: Der Notar im kollektiven ArbeitsrechtVI. Prozessrecht und RechtsdurchsetzungWolfgang Hau: Zur Widerruflichkeit außergerichtlicher und gerichtlicher FeststellungsverträgePeter Kindler:Der Beitrag des Schadensrechts zum Schutz der Gerichtsstandsvereinbarung (BGH III ZR 42/19)Christoph G. Paulus: Über den Rückgang der ZivilprozesseWalter Seitz: Notarielle Unterlassungsverpflichtungserklärungen im Äußerungsrecht. Eine Aufforderung zur Emanzipation des ÄußerungsrechtsWolf-Dietrich Walker: SportschiedsgerichtsbarkeitVII. VariaReinhard Singer: Die Grundrechte in den Zeiten von CoronaAndreas Spickhoff: Zur möglichen Verpflichtung von medizinischem und in der Pflege tätigem Personal zu ImpfungenVerzeichnisse Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Hannover und München (Erste Juristische Staatsprüfung) wurde Timo Fest von der Juristischen Fakultät der LMU München mit einer Arbeit zum Bürgerlichen Recht promoviert. Nach der Zweiten Juristischen Staatsprüfung (München) absolvierte er ein Master-Studium (LL.M.) an der University of Pennsylvania (USA). Im Sommer 2015 habilitierte er sich mit der Arbeit »Anleihebedingungen - Rechtssicherheit trotz Inhaltskontrolle« an der LMU München. Seit Sommer 2018 hat er den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, deutsches und europäisches Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht an der CAU zu Kiel inne. Seine Forschungsschwerpunkte liegen im Bürgerlichen Recht sowie im Handels-, Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht.Christian Gomille studierte Rechtswissenschaft in München und verbrachte sein Referendariat mit Stationen in München, Bad Tölz und Paris. Nach der Zweiten Juristischen Staatsprüfung arbeitete er zunächst als Rechtsanwalt, ehe er 2006 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Medienrecht von Johannes Hager wurde. 2009 wurde er durch die Juristische Fakultät der Ludwig-Maximilians-Universität München promoviert und 2015 ebendort auch habilitiert. Von November 2012 bis September 2020 war er Juniorprofessor an der Universität Augsburg. Seit 1. Oktober 2020 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Europäisches und Internationales Privatrecht sowie Zivilprozessrecht an der Universität des Saarlandes.

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