30. Januar 1933 bis 2. August 1934. : Juristische Aspekte der Revolutionszeit des NS-Regimes. (Zeitgeschichtliche Forschungen 53) (2020. 203 S. 1 Tab., 1 Abb.; 203 S., 1 schw.-w. Abb., 1 schw.-w. Tab.)

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30. Januar 1933 bis 2. August 1934. : Juristische Aspekte der Revolutionszeit des NS-Regimes. (Zeitgeschichtliche Forschungen 53) (2020. 203 S. 1 Tab., 1 Abb.; 203 S., 1 schw.-w. Abb., 1 schw.-w. Tab.)

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Description


(Short description)
Trotz der Ernennung durch den amtierenden Reichspräsidenten, trotz Benutzung der Institutionen der Weimarer Republik fand in der Zeit zwischen der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler und seiner Installierung als Führer und Reichskanzler nach Hindenburgs Tod Anfang August 1934 eine Revolution statt. Die juristische, schein-legale Umsetzung der Revolution geschah in überstürzt hektischer Rechtsetzung. Am Ende hatte das NS-Regime die Weimarer Republik vollständig durch eine Diktatur ersetzt.
(Text)
Zwischen Hitlers Ernennung zum Reichskanzler und dem Gesetz, das ihn zum »Führer und Reichskanzler« erklärte, fand eine Revolution statt. Zwar wurde Hitler von dem amtierenden Reichspräsidenten Hindenburg ernannt und stützte sich zunächst auf die Institutionen der Weimarer Republik, aber mit Hindenburgs Tod Anfang August 1934 hatte er seine Diktatur durchgesetzt. Die juristische, schein-legale Untermauerung der Revolution war oft nicht konsequent durchdacht und geradezu chaotisch. Eine Ausnahme machte das Ermächtigungsgesetz, das exakt und wie aus einem Guss gearbeitet ist. Die verbreitete anti-demokratische Haltung, antisemitische Vorurteile, die breite Zustimmung zur »Gleichschaltung«, die - illusorische - Hoffnung auf eine Volksgemeinschaft erleichterten dem NS-Regime die völlige Staatsumwandlung. Insofern stellte sich das Volk nicht nur als Opfer Hitlers dar, sondern in großen Teilen als tatkräftiger Helfer.
(Table of content)
A. EinleitungB. Hitlers Ernennung am 30. Januar 1933Ernennung eines vierten Präsidialkanzlers - Der Verfassungsfeind als KanzlerC. Erste juristische Schritte zur MachtfestigungReichstagsauflösung und Neuwahl - Unterdrückung der OppositionD. Das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 (ErmG) Vorarbeiten im Kabinett - Überlegungen in den Fraktionen - Im Reichstag - Im Reichsrat - Der Reichspräsident - Inhaltliche Mängel des Ermächtigungsgesetzes - Das Ermächtigungskabinett - Rechtswissenschaft und Ermächtigungsgesetz - Außerkrafttreten des Ermächtigungsgesetzes?E. Lex van der LubbeF. Gesetzestechnik nach dem ErmächtigungsgesetzEinleitungen, Präambeln, dramatische Sprache - Sinnentstellende Überschriften - Generalklauseln - Rückwirkende Gesetze - Einzelfall-Gesetze und Leges ad personam - Unterfall eines rückwirkenden Einzelfall-Gesetzes: Staatsnotwehr-Gesetz - De-facto-Verbote - Nachträgliche Regelung bereits geübter Gepflogenheiten - Unterermächtigungen - DurchführungsverordnungenG.Keine neue Verfassung, statt dessen Prinzipien des NS-StaatesH. FührerprinzipPolykratisches System - »Führer und Reichskanzler« - Eidesformeln - NachfolgeregelungenI. Gleichschaltung, Ende des FöderalismusGleichschaltungsbestrebungen in der Zeit vor dem NS-Regime - Zweiter Preußenschlag vom 6. Februar 1933 - Nochmals: 2 RtBVO - Vorläufiges Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich (Vorläufiges GleichschaltungsG) - Zweites Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich (Zweites GleichschaltungsG) - Gesetz über den Neuaufbau des Reichs (NeuaufbauG) - Reichsstatthaltergesetz (ReichsstatthalterG)K. AntisemitismusJudenboykott am 1. April 1933 - Gesetz zur Wiederherstellung des BerufsbeamtentumsL. Einheit von Partei und StaatGesetz gegen die Neubildung von Parteien - Verhältnis zwischen der NSDAP und den staatlichen Institutionen (EinheitsG)M. RevolutionVollkommene Umwälzung des Staatswesens oder Kontinuität? - Unterstützung durch SympathisantenN. FazitAnhang: RechtstexteLiteratur und gedruckte QuellenNamensverzeichnis

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