Description
(Short description)
Die Autorin stellt zunächst das System der gesetzlichen Krankenversicherung sowie das ärztliche Berufsrecht dar. Es folgt eine Auslegung der einzelnen Tatbestandsmerkmale der Strafvorschriften 299a, b StGB. Ausgehend von diesen rechtlichen Grundlagen untersucht die Autorin Strafbarkeitsrisiken unterschiedlichster Kooperationsformen im Gesundheitswesen. Besondere Berücksichtigung findet hier der Einfluss außerstrafrechtlicher Regelungswerke auf den Tatbestand der Strafvorschriften.
(Text)
Geschütztes Rechtsgut der Straftatbestände der Bestechung und Bestechlichkeit im Gesundheitswesen gem. 299a, b StGB ist nach herrschender Meinung der Wettbewerb. Akteure im Gesundheitswesen sind bei der Ausübung ihres Berufes auch an zahlreiche außerstrafrechtliche Vorschriften wie das SGB V, die Berufsordnungen oder das Heilmittelwerbegesetz gebunden. Auch wenn diese Regelungswerke eine andere Schutzrichtung als die Straftatbestände aufweisen, haben sie dennoch einen starken Einfluss auf eine Strafbarkeit. Ein Verhalten, das berufs- oder sozialrechtlich erlaubt ist, kann nicht strafbar sein. Ein Verstoß gegen das Berufs- oder Sozialrecht führt aber nicht ohne Weiteres zur Strafbarkeit. Auf dieser Grundlage prüft die Autorin die Gefahr einer Strafbarkeit nach 299a, b StGB bei verschiedenen Formen der Zusammenarbeit. Es zeigt sich, dass bisher zulässige Kooperationsformen auch weiterhin zulässig sind. Den Straftatbeständen kommt insbesondere eine generalpräventive Wirkung zu.
(Table of content)
1. EinleitungProblemskizzierung - Zielsetzung - Gang der Untersuchung2. Außerstrafrechtliche Vorschriften des GesundheitswesensDas System der gesetzlichen Krankenversicherung - Berufsrecht - Das Heilmittelwerberecht - Verhaltenskodizes3. Strafrechtliche WertungWettbewerb als unmittelbar geschütztes Rechtsgut - Einfluss des Berufsrechts auf den Tatbestand - Auslegung einzelner Tatbestandsmerkmale4. Darstellung problematischer Konstellationen anhand von FallbeispielenZusammenarbeit der Heilberufsangehörigen mit der Industrie - Zusammenarbeit mit Krankenhäusern - Zuweisung an andere Heilberufe - Geräteüberlassung - Vorteilsannahmen im Interesse des Patienten - Unternehmensbeteiligung - Berufsausübungsgemeinschaften, 18 MBO-Ä - Rabattgewährung5. Betrachtung de lege ferendaWesentliche Ergebnisse der Arbeit - Kritikpunkte - ReformvorschlagLiteratur- und Sachwortverzeichnis
(Text)
»Corruption in the Health Sector«The author presents the system of statutory health insurance and the law governing the medical profession. This is followed by an interpretation of the individual constituent elements of the penal provisions of 299a, b StGB. On the basis of these legal foundations, the author examines the risks of criminal liability in different forms of cooperation in the health care system. Special consideration is given to the influence of extra-judicial regulations on the elements of the criminal provisions.
(Author portrait)
Dorothee Pfohl studied law at the University of Konstanz and the Eberhard Karls University in Tübingen. She passed the 1st state examination in Tübingen in 2013. Subsequently, she completed her legal clerkship at the Regional Court of Stuttgart, which she completed with the 2nd State Examination in 2015. Then she worked as a research assistant at the Chair for German and European Criminal and Criminal Procedure Law, Commercial Criminal Law and Computer Criminal Law under Prof. Dr. Jörg Eisele in Tübingen. In the winter semester 2019/2020 she was awarded a doctorate in law by the Faculty of Law of the Eberhard-Karls-University of Tübingen.