Die staatliche Organisierung der Arbeiter, Angestellten und Beamten zu wirtschaftlichen und sozialpolitischen Zwecken. : Denkschrift im Auftrage des Ministeriums für soziale Fürsorge des Volksstaates Bayern. (Duncker & Humblot reprints) (2013. 28 S. 28 S. 233 mm)

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Die staatliche Organisierung der Arbeiter, Angestellten und Beamten zu wirtschaftlichen und sozialpolitischen Zwecken. : Denkschrift im Auftrage des Ministeriums für soziale Fürsorge des Volksstaates Bayern. (Duncker & Humblot reprints) (2013. 28 S. 28 S. 233 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428167616

Description


(Text)
Im Rahmen des Projekts "Duncker & Humblot reprints" heben wir Schätze aus dem Programm der ersten rund 150 Jahre unserer Verlagsgeschichte, von der Gründung 1798 bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs 1945. Lange vergriffene Klassiker und Fundstücke aus den Bereichen Rechts- und Staatswissenschaften, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Geschichte, Philosophie und Literaturwissenschaft werden nach langer Zeit wieder verfügbar gemacht.
(Author portrait)
iklassenwahlrecht, trat für das Frauenstimmrecht ein und äußerte sich programmatisch über 'Die sozialen Aufgaben des Liberalismus' (1911). Als einflußreicher Sozialpolitiker und Publizist war P. um Sammlung aller damaligen Reformkräfte bedacht und betätigte sich in der 'Vereinigung für Sozialpolitik' (Unterss. üb. d. Vers.wesen in Dtld., Schrr. Bd. 137, 1909) und der 'Gesellschaft für soziale Reform' (Die Vertretung d. Angestellten in Arbeitskammern [1905]). Bemüht um die Vereinheitlichung des Angestelltenrechts, entwarf er 1908 ein 'Reichsarbeitsgesetz'. Darüber hinaus gehen seine programmatischen Schriften 'Soziale Rechte und Pflichten, Aphorismen zu brennenden Fragen' (1911) und 'Probleme des Arbeitsrechts, Rechtspolitische Betrachtungen eines Volkswirts' (1912). 1914-33 gab er die Zeitschrift 'Arbeitsrecht, Zeitschrift für das gesamte Dienstrecht der Arbeiter, Angestellten und Beamten' (bis 1919 mit Hugo Sinzheimer) heraus.

1917 nach München übergesiedelt, führten ihn seine früheren volkswirtschaftlichen Arbeiten (Handelspol. u. Wehrkraft, 1909) unter dem Eindruck des 'Kriegssozialismus' (Aufs.bd. 'Erziehung z. soz. Kultur' u. 'Krieg u. Sozialpol.', beide 1916) zur Bejahung der Gemeinwirtschaft (Was heißt Volkswirtsch.?, 1919). Nach einem Zwischenspiel als Referent für Arbeitsrecht im bayer. Ministerium für Soziale Fürsorge (11.11.1918-1.6.1920) freier Schriftsteller, war P. an den Arbeiten für ein Arbeitsgesetzbuch beteiligt, gestaltete als Mitglied des Arbeitsrechtsausschusses beim Reichsarbeitsministerium Entwurf und Begründung des Arbeitsvertragsgesetzes (1923) maßgeblich und war Mitglied der Ausschüsse über das Tarifvertragsgesetz und das Arbeitsgerichtsgesetz. Genauer Beobachter der tatsächlichen Entwicklung des Arbeitsrechts, äußerte er sich zusammenfassend in 'Arbeitsrecht, Das Ringen um werdendes Recht' (1928 u. 1931). Stets für neue Fragestellungen aufgeschlossen (Das Arb.recht d. Schriftsteller, 1922), gelang es P. nicht, seine vom Standpunkt des leitenden Angestellten (zuletzt Art. 'Privatangestellte' in: Hdwb. d. Staatswiss., 1925) entwickelte, den Beamten einschließende, vom Kriegssozialismus stark beeinflußte Konzeption eines personenrechtlichen Organisationsverhältnisses, in dem die Gemeinschaft beider Arbeitsparteien im Betrieb der Versorgung der Volksgesamtheit dient, durchzusetzen. 1928 zum Regierungsrat im Reichsarbeitsministerium mit einem bedeutungslosen Referat ernannt, wurde er 1933 entlassen. In seiner letzten Schrift 'Das deutsche Arbeitsrecht, Handbuch für Vertrauensräte, Betriebsführer und Gefolgschaft' (1935) setzte er positivistisch das Arbeitsrecht des Nationalsozialismus von dem der Weimarer Republik ab. Fortan war er im Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes tätig und leitete den Verlag Heß in Stuttgart.

P. verkörpert den Übergang der sozialrefomerischen Bewegung und des nationalen Sozialismus Friedrich Naumanns in das Arbeitsrecht der Weimarer Republik, als deren hervorragendsterRechtsp

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