Encyklopädie der Rechtswissenschaft : in systematischer Bearbeitung. Erster Band. (Duncker & Humblot reprints) (6., überarb. Aufl. 2013. VI, 1114 S. VI, 1114 S. 233 mm)

個数:

Encyklopädie der Rechtswissenschaft : in systematischer Bearbeitung. Erster Band. (Duncker & Humblot reprints) (6., überarb. Aufl. 2013. VI, 1114 S. VI, 1114 S. 233 mm)

  • 在庫がございません。海外の書籍取次会社を通じて出版社等からお取り寄せいたします。
    通常6~9週間ほどで発送の見込みですが、商品によってはさらに時間がかかることもございます。
    重要ご説明事項
    1. 納期遅延や、ご入手不能となる場合がございます。
    2. 複数冊ご注文の場合は、ご注文数量が揃ってからまとめて発送いたします。
    3. 美品のご指定は承りかねます。

    ●3Dセキュア導入とクレジットカードによるお支払いについて
  • 【入荷遅延について】
    世界情勢の影響により、海外からお取り寄せとなる洋書・洋古書の入荷が、表示している標準的な納期よりも遅延する場合がございます。
    おそれいりますが、あらかじめご了承くださいますようお願い申し上げます。
  • ◆画像の表紙や帯等は実物とは異なる場合があります。
  • ◆ウェブストアでの洋書販売価格は、弊社店舗等での販売価格とは異なります。
    また、洋書販売価格は、ご注文確定時点での日本円価格となります。
    ご注文確定後に、同じ洋書の販売価格が変動しても、それは反映されません。
  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428165148

Description


(Author portrait)
Franz von Holtzendorff: »Jurist, 14.10.1829 Vietmannsdorf bei Templin (Uckermark), 4.2.1889 München.

Die geistig-seelische Entwicklung des jungen Holtzendorff wird dadurch stark beeinflußt, daß der Vater zu den überzeugten Anhängern der freiheitlichen und vielfach aufs heftigste bekämpften Richtung des preußischen Adels gehört. Holtzendorff studiert seit 1844 Rechtswissenschaften in Berlin, Heidelberg, Bonn und wiederum Berlin (Promotion 1852). Er durchläuft den vorgeschriebenen Vorbereitungsdienst für preußische Juristen und wirkt seit 1857 zunächst als Privatdozent und sodann seit 1861 als außerordentlicher Professor in Berlin. Seit 1872 lehrt er als ordentlicher Professor in München bis an sein Lebensende Staats-, Völker- und Strafrecht. Er war Mitbegründer des 'Deutschen Juristentages', half bei der Gründung und Unterhaltung der Berliner Volksküchen, des Volksbildungsvereins und des Lettevereins zur Förderung der Erwerbsfähigkeit und der höheren Bildung des weiblichen Geschlechts.

Holtzendorff, den zahlreiche Reisen schon seit 1850 ins Ausland, insbesondere nach Großbritannien und Frankreich, Italien und Rußland, geführt hatten, galt im Ausland als der berühmteste deutsche Jurist seiner Zeit. Er war ein enzyklopädischer Geist auf fast allen Gebieten der Rechtswissenschaft. Seine Bedeutung als Strafrechtslehrer übersteigt die als Staats- und Völkerrechtslehrer. Im Brennpunkt seiner rechtspolitischen Bestrebungen steht die Erneuerung des Strafrechts (zum Beispiel Abschaffung der Todesstrafe) und des Strafverfahrens und hier vornehmlich des Strafvollzuges; insbesondere des Gefängniswesens, wobei ihn sein sicherer Blick für organisatorische Fragen und für die Bedürfnisse der Praxis wie der Theorie besonders befähigen. Er ist ein Freund Rudolf Virchows gewesen.«

Meltz, Carl, in: Neue Deutsche Biographie 9 (1972), S. 556-557

»Jurist, 9.3.1849 Offenburg (Baden), 3.8.1919 Berlin. (katholisch)

Nach dem Studium der Rechtswissenschaft in Freiburg und Heidelberg und der Promotion in Freiburg arbeitete Kohler 1873-78 als Richter in Mannheim. Nach Erscheinen seines Buches 'Das deutsche Patentrecht' wurde er 1878 als Professor nach Würzburg, 1888 nach Berlin berufen, wo er in überaus großer literarischer Schaffenskraft bis an sein Lebensende wirkte. Die Liste seiner Werke umfaßt nahezu 2500 Titel. - Seine Aufgabe als 'dogmatisch arbeitender' Jurist sah Kohler darin, Gesetzgebung, Rechtsprechung und tägliche Geschäftspraxis insbesondere auf neuen Rechtsgebieten zu erfassen, zu 'konstruieren' und in das System der Wissenschaft vom Recht einzufügen. Mit diesem Programm setzte er sich ab gegenüber der Begriffsjurisprudenz der 'Periode Vangerow-Windscheid', der 'konstruktionslosen Jurisprudenz' der Germanisten, dem Gesetzespositivismus, aber auch den für übertrieben gehaltenen Ansprüchen des Freirechts. Kohler betonte die Beziehungen zwischen dem Recht einerseits und Kultur, Philosophie, Geschichte sowie wirtschaftlicher und sozialer Situation andererseits. Rechtswissenschaft hatte stets 'philosophisch, geschichtlich, rechtsvergleichend und dogmatisch' zu sein. In den philosophischen Grundlagen fühlte sich Kohler dabei Hegel und Schopenhauer verbunden. Seine Fortentwicklung des Programms der historischen Rechtsschule im Geiste dieser Philosophie führte ihn zu einer kulturwissenschaftlichen Auffassung des Rechts (Das Recht als Kulturerscheinung, 1885), zur vergleichenden Rechtswissenschaft (= Universalrechtsgeschichte) und endlich zur Erneuerung des Naturrechts als 'Naturrecht der jeweiligen Kulturperiode'. Damit im Zusammenhang stand die Ablehnung des aus Voluntarismus und historischem Relativismus gespeisten Gesetzespositivismus. Diese Ablehnung kam insbesondere in der von Kohler entwickelten objektiven Auslegungstheorie zum Ausdruck.

Ausgeführt hat Kohler seine Grundsätze in erster Linie durch Herausarbeitung des Begriffs des 'Immaterialgüterrechts' für das Gebiet des

最近チェックした商品