Verzichts- und Vergleichsvereinbarungen zwischen einer AG und ihrem Vorstandsmitglied. : Eine Untersuchung zu 93 Abs. 4 S. 3 AktG.. Dissertationsschrift (Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht 158) (2020. 264 S. 233 mm)

個数:

Verzichts- und Vergleichsvereinbarungen zwischen einer AG und ihrem Vorstandsmitglied. : Eine Untersuchung zu 93 Abs. 4 S. 3 AktG.. Dissertationsschrift (Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht 158) (2020. 264 S. 233 mm)

  • 在庫がございません。海外の書籍取次会社を通じて出版社等からお取り寄せいたします。
    通常6~9週間ほどで発送の見込みですが、商品によってはさらに時間がかかることもございます。
    重要ご説明事項
    1. 納期遅延や、ご入手不能となる場合がございます。
    2. 複数冊ご注文の場合は、ご注文数量が揃ってからまとめて発送いたします。
    3. 美品のご指定は承りかねます。

    ●3Dセキュア導入とクレジットカードによるお支払いについて
  • 【入荷遅延について】
    世界情勢の影響により、海外からお取り寄せとなる洋書・洋古書の入荷が、表示している標準的な納期よりも遅延する場合がございます。
    おそれいりますが、あらかじめご了承くださいますようお願い申し上げます。
  • ◆画像の表紙や帯等は実物とは異なる場合があります。
  • ◆ウェブストアでの洋書販売価格は、弊社店舗等での販売価格とは異なります。
    また、洋書販売価格は、ご注文確定時点での日本円価格となります。
    ご注文確定後に、同じ洋書の販売価格が変動しても、それは反映されません。
  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428159567

Description


(Short description)
Vorstandsmitglieder haften gegenüber der AG für pflichtwidriges Verhalten. Die Möglichkeit, von Seiten der AG auf Regressansprüche zu verzichten oder sich zu vergleichen, wird durch
93 Abs. 4 S. 3 AktG begrenzt. Die Arbeit spricht sich gegen das ersatzlose Streichen einzelner Tatbestandsmerkmale aus. Um praxistaugliche Lösungen zu ermöglichen, wird stattdessen unter Heranziehung rechtsvergleichender Untersuchungsergebnisse ein alternativ anwendbares Konzept einer Gerichtszustimmung entwickelt.
(Text)
Vorstandsmitglieder haften gegenüber der AG für pflichtwidriges Verhalten. Die Möglichkeit, von Seiten der AG auf Regressansprüche zu verzichten oder sich über diese zu vergleichen, wird durch
93 Abs. 4 S. 3 AktG begrenzt. De lege lata ist die Zustimmung der Hauptversammlung nach Verstreichenlassen einer dreijährigen Sperrfrist erforderlich. Die Voraussetzung der Hauptversammlungszustimmung kann negative Publizitätsauswirkungen haben. Einer deshalb geforderten Abschaffung des Zustimmungserfordernisses tritt die Arbeit entgegen. Um praxistaugliche Lösungen zu ermöglichen, wird unter Heranziehung rechtsvergleichender Untersuchungsergebnisse ein alternativ anwendbares Konzept einer Gerichtszustimmung entwickelt. Dieses Modell der gerichtlichen Zustimmung soll im Einzelfall ebenfalls die dreijährige Sperrfrist ersetzen können, um auch hinsichtlich der dreijährigen Handlungssperre Alternativen zu bieten. Das ersatzlose Streichen der Sperrfrist wird hingegen abgelehnt.
(Table of content)
1. Einleitung

Problemaufriss und Gang der Untersuchung - Themenbegrenzung

2. Allgemeine Grundlagen

Haftungsregime - Rolle von D&O-Versicherungen - Thesenartige Zusammenfassung zu den allgemeinen Grundlagen

3. Im Besonderen: Grundlagen zu 93 Abs. 4 S. 3 AktG

Beispielsfälle aus der Praxis - Bestandsaufnahme zur Relevanz von 93 Abs. 4 S. 3 AktG - Gründe für den Abschluss einer Verzichts- oder Vergleichsvereinbarung - Historische Entwicklung der Verzichts- und Vergleichsregulierung - Anwendungsbereich von 93 Abs. 4 S. 3 AktG - Thesenartige Zusammenfassung zu den besonderen Grundlagen

4. Internationale Betrachtung

Grundlagen - Länderbericht USA - Länderbericht Frankreich - Länderbericht Österreich - Thesenartige Zusammenfassung zu den untersuchten ausländischen Rechtsordnungen

5. Kritische Auseinandersetzung mit dem Tatbestand des Verzichts bzw. Vergleichs in 93 Abs. 4 S. 3 AktG

Tatbestandsvoraussetzungen von 93 Abs. 4 S. 3 AktG - Rolle und Aufgaben des Aufsichtsrats im Rahmen einer Verzichts- oder Vergleichsvereinbarung der Gesellschaft mit einem Vorstandsmitglied

6. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse

Literatur- und Stichwortverzeichnis
(Text)
»Waiver Agreements and Settlement Agreements Between a German Stock Corporation and its Board Member. An Analysis of Section 93 Para. 4 Sentence 3 of the German Stock Corporation Act«

Board members of German stock corporations (Aktiengesellschaften) are liable for breaches of their duties. Section 93 para. 4 sentence 3 of the German Stock Corporation Act (Aktiengesetz) restricts waiver agreements and settlement agreements between the corporation and its board members. The work rejects the omission of requirements without substitution. Instead, based on comparative law research results, it develops an alternative concept of court approval.

最近チェックした商品