Actio de dolo : Arglistklage im römischen Recht (Schriften zur Rechtsgeschichte 190) (2020. 126 S. 233 mm)

個数:

Actio de dolo : Arglistklage im römischen Recht (Schriften zur Rechtsgeschichte 190) (2020. 126 S. 233 mm)

  • 在庫がございません。海外の書籍取次会社を通じて出版社等からお取り寄せいたします。
    通常6~9週間ほどで発送の見込みですが、商品によってはさらに時間がかかることもございます。
    重要ご説明事項
    1. 納期遅延や、ご入手不能となる場合がございます。
    2. 複数冊ご注文の場合は、ご注文数量が揃ってからまとめて発送いたします。
    3. 美品のご指定は承りかねます。

    ●3Dセキュア導入とクレジットカードによるお支払いについて
  • 【入荷遅延について】
    世界情勢の影響により、海外からお取り寄せとなる洋書・洋古書の入荷が、表示している標準的な納期よりも遅延する場合がございます。
    おそれいりますが、あらかじめご了承くださいますようお願い申し上げます。
  • ◆画像の表紙や帯等は実物とは異なる場合があります。
  • ◆ウェブストアでの洋書販売価格は、弊社店舗等での販売価格とは異なります。
    また、洋書販売価格は、ご注文確定時点での日本円価格となります。
    ご注文確定後に、同じ洋書の販売価格が変動しても、それは反映されません。
  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428159116

Description


(Short description)
Die römische Arglistklage kennzeichnet ein Missverhältnis von Potential und tatsächlichem Anwendungsbereich: Sie erfasst jeglichen mit Vorsatz herbeigeführten Vermögensnachteil und damit sogar Fälle, in denen sich der Schaden aus der Vorenthaltung einer Leistung ergibt. Um einem Zirkelschluss zu wehren, wenden die römischen Juristen die Klage nur in Anlehnung an einen schon vorhandenen Anspruch an, der als Vorbild für die Haftung taugt. Die Arglistklage wird so zum Vehikel für einen Analogieschluss.
(Text)
Die römische Arglistklage, entfernter Vorläufer des heutigen Schadensersatzanspruchs aus
826 BGB, kennzeichnet ein Missverhältnis von Potential und tatsächlichem Anwendungsbereich: Sie erfasst jeglichen mit Vorsatz herbeigeführten Vermögensnachteil und damit sogar Fälle, in denen sich der Schaden aus der Vorenthaltung einer vom Kläger begehrten Leistung ergibt. So entsteht die Gefahr eines Zirkelschlusses, indem die Arglistklage erst den Anspruch auf die Leistung schafft, deren Verweigerung dem Beklagten zum Vorwurf gemacht wird. Um dieser Gefahr zu wehren, legen die römischen Juristen besonderes Augenmerk auf die Subsidiarität. Ihr unterliegt die Klage schon seit ihrer Einführung im ersten vorchristlichen Jahrhundert, damit sie das vorhandene Anspruchssystem nicht stört. In Ausdehnung des zugrundeliegenden Rechtsgedankens wenden die Juristen die Arglistklage nur in Anlehnung an ein schon vorhandenes Klagerecht an, das als Vorbild für die Haftung taugt. Die Arglistklage wird so zum Vehikel für einen Analogieschluss und tritt in Konflikt mit anderen Instrumenten, die dieselbe Funktion erfüllen.
(Table of content)
I. Das Edikt und seine Auslegung 1 Das Edikt wider den dolusDie Klageverheißung - Die Veränderung der Klagefrist - Die proponierte Klageformel 2 Subsidiarität und InfamieDer Nachrang der Arglistklage - Die ignominia des verurteilten Täters - Der Zusammenhang 3 Der HaftungstatbestandZwei Definitionen? - Dolus bonus und dolus praesens - Subsidiarität im weiteren SinneII. Anwendungsfälle 4 Täuschung im RechtsverkehrAbschluss von Schuldverträgen - Aufhebung von Verpflichtungen - Täuschung bei Erbfolge und Freilassung 5 Andere VermögensschädenKollusion - Urkundenunterdrückung - Umgehung adjektizischer Verpflichtung und Amtsträgerhaftung 6 EigentumsverletzungNachbildung der aquilischen Haftung - Ergänzung der Diebstahlshaftung - Eigentumsstörung 7 Beeinträchtigung obligatorischer RechteStrengrechtliche Verpflichtung und bona fides - erpetuatio obligationis als Vorbild - Noxalverpflichtung und Rechtsmängelhaftung 8 Unvollkommene VerbindlichkeitenInnominatrealkontrakte - Unerfüllte Schenkungen und unwirksame Aufträge - Vertragsähnliche VerhältnisseFazitLiteratur- und Quellenverzeichnis

最近チェックした商品