Description
(Short description)
Der Streit (vermeintlicher) Gläubiger um "die" vollstreckbare Ausfertigung ist in der ZPO nicht geregelt. Nach Beantwortung der Frage, wie sich die Vollstreckung durch einen (vermeintlichen) Gläubiger - bei Geltung des abtretungsrechtlichen Schuldnerschutzes - auf die materielle Rechtslage auswirkt, werden - abhängig davon, ob bereits eine vollstreckbare Ausfertigung existiert und unter besonderer Berücksichtigung des
733 ZPO - die (verfahrensrechtlichen) Optionen des Gläubigers beleuchtet.
(Text)
Der Streit mehrerer (vermeintlicher) Gläubiger um "die" vollstreckbare Ausfertigung ist in der ZPO nicht geregelt. Er hat indes nicht nur eine verfahrensrechtliche, sondern insbesondere auch eine materiell-rechtliche Komponente. Die Arbeit untersucht daher, wie sich die Zwangsvollstreckung durch einen (vermeintlichen) Gläubiger - unter Berücksichtigung des abtretungsrechtlichen Schuldnerschutzes - auf die materielle Rechtslage auswirkt. Ausgehend davon wird sodann die Frage beantwortet, welche (verfahrensrechtlichen) Optionen dem Gläubiger im Falle eines Konflikts zur Verfügung stehen. Dabei wird danach differenziert, ob bereits eine vollstreckbare Ausfertigung existiert oder nicht. Schließlich findet eine umfassende Auseinandersetzung mit der Vorschrift des
733 ZPO statt, da der (praktische) Konflikt insbesondere dadurch entsteht, dass es nach überwiegender Ansicht grundsätzlich nur eine vollstreckbare Ausfertigung geben darf.
(Table of content)
A. EinleitungB. Keine Regelung des Gläubigerprätendentenstreits in der ZPOC. Erhebung einer weiteren Leistungsklage gegen den SchuldnerMotivation des Rechtsnachfolgers und Auswirkungen auf den Schuldner - Erstreckung der materiellen Rechtskraft der Ursprungsentscheidung - Wirkungen der materiellen Rechtskraft - Erneute Klage trotz materieller RechtskraftD. Zwangsvollstreckung und ihre Auswirkungen auf die materielle RechtslageProblemstellung - Erlöschen der titulierten Forderung durch Zwangsvollstreckung - Abtretungsrechtlicher Schuldnerschutz - Rückforderung durch den SchuldnerE. Situation bei nicht abgeschlossener oder noch ausstehender ZwangsvollstreckungSituation, wenn noch keine vollstreckbare Ausfertigung erteilt wurde - Situation, wenn bereits eine vollstreckbare Ausfertigung existiertF. ZusammenfassungAusgangssituation - Abhängigkeit der Zwangsvollstreckung von der materiellen Rechtslage - Erlangung einer vollstreckbaren Ausfertigung für die Zwangsvollstreckung - FazitG. ReformüberlegungenAusgangssituation - Mögliche Ansatzpunkte - ErgebnisLiteraturverzeichnisRechtsprechungs- und Sachwortverzeichnis
(Text)
Daniel Köhler attended law school (Westfälische Wilhelms-Universität Münster and Ruhr-Universität Bochum) from 2008 to 2014. He graduated with the first legal state exam in 2014. He has worked as a research assistant at the faculty of law of Ruhr-Universität Bochum since 2013. In 2019 he was awarded the research degree in law (Dr. iur.) by the faculty of law of Ruhr-Universität Bochum. He started serving as a legal clerk in 2019.



