Description
(Short description)
Die mit der "Teilnahme an der entschuldigten Tat" verbundene Fragestellung nach der Reichweite des Schuldausschlusses infolge der Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens wird ganz überwiegend unter Verweis auf die limitierte Akzessorietät sowie die von den Schuldauschließungsgründen selbst gezogenen Grenzen beiseite gewischt. Dabei zeigt sich bei genauerem Hinsehen, dass die Situation der Teilnahme den Schlüssel zur Fortschreibung und Konkretisierung des Prinzips der Unzumutbarkeit darstellt und so auch die Grenzen des übergesetzlichen Schuldausschlusses neu definiert.
(Text)
Die akzessorietätsbezogenen Regelungen des Strafgesetzbuches wie auch die ebendort kodifizierten Schuldausschließungsgründe waren und sind regelmäßig Gegenstand vertiefter wissenschaftlicher Betrachtung. Die größte Schnittmenge beider Regelungsmaterien findet sich unter dem Gesichtspunkt der sog. Limitierten Akzessorietät, mithin unter der Annahme, dass das Unrecht beteiligtenübergreifend wirkt, während die Schuld Gegenstand individueller Betrachtung ist. Ob und inwieweit dies auch für Fälle gilt, in denen der Schuldausschluss Resultat der Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens ist, wurde bislang kaum eingehender untersucht. Dabei bietet die Fragestellung nicht nur die Möglichkeit, die von den Schuldausschließungsgründen wie auch den akzessorietätsbezogenen Regelungen gezogenen Trennlinien kritisch zu hinterfragen, sondern eröffnet auch die Chance, das Prinzip der Unzumutbarkeit konsequent fortzuschreiben und zugleich in seinen rechtsfigürlichen Ausformungen zu konkretisieren.
(Table of content)
A. EinleitungEinführung - Gegenstand und Ziel der Untersuchung - Gang der UntersuchungB. Zum Begriff der SchuldausschließungsgründeVon Entschuldigungs- und Schuldausschließungsgründen - Abgrenzung zu Strafausschließungs- und Strafaufhebungsgründen - Schuldausschluss außerhalb gesetzlicher Regelung - Schuldausschluss bei Handeln auf Weisung - ZusammenfassungC. Beteiligung im Umfeld entschuldigter TatenZu den relevanten Entschuldigungsgründen - Denkbare Konfliktlagen - Lösung der Konfliktlagen nach gängigem Verständnis - Begründungswege der gängigen Auffassung - Abweichende Lösungsansätze - Fazit zu den gefundenen Ergebnissen - Der umgekehrte FallD. Beteiligung im Umfeld von Schuldausschließungsgründen im engeren SinneBeteiligung im Umfeld des 17 StGB - Beteiligung im Umfeld des 20 StGB - Beteiligung im Umfeld des 19 StGB - FazitE. Entwicklung einer eigenen KonzeptionZusammenfassung der bisherigen Erkenntnisse - Eigene AuffassungF. Übertragung der Konzeption auf die Konfliktlagen 35 StGB - Übergesetzlicher entschuldigender Notstand - Der umgekehrte Fall - Zusammenfassende Betrachtung - Exkurs: Der übergesetzliche Schuldausschluss im Zeitalter automatisierten FahrensG. ZusammenfassungDer übergesetzliche entschuldigende Notstand als notwendige »Fortschreibung« der Prinzipien des 35 StGB - AusblickLiteratur- und Sachverzeichnis
(Author portrait)
Alexander Bechtel studied law at the University of Tübingen. He finished his studies in 2016 and started working as a senior researcher at the Chair of German and European Criminal Law and Law of Criminal Procedure, Criminal Business Law and Criminal Computer Law (Prof. Dr. Jörg Eisele). In 2019, he was awarded a PhD (Dr. iur). Since 2018, Alexander Bechtel is a legal trainee at the higher regional court of Stuttgart.