Description
(Short description)
Die Arbeit befasst sich mit der Behandlung einer speziellen Form von Parteivorträgen im Zivilprozess, den sogenannten "juristisch eingekleideten Tatsachenbehauptungen". Zunächst werden dabei die wesentlichen Begrifflichkeiten geklärt sowie die Hintergründe der Problematik erläutert. Im Anschluss wird die Behandlung dieser Darlegungsform, die Sachvortrag und rechtliche Würdigung (vermeintlich) vermengt, durch Rechtsprechung und Literatur eingehend untersucht und kritisch gewürdigt.
(Text)
In Zivilprozessen verwenden die Parteien regelmäßig Rechtsbegriffe, wenn sie dem Gericht den Sachverhalt schildern, den dieses seiner Entscheidung zugrunde legen soll. Häufig wollen die Parteien mit diesen Begriffen aber nicht (nur) rechtliche Einschätzungen wiedergeben, sondern in erster Linie Tatsachen darlegen. Die Arbeit untersucht die Behandlung solcher "juristisch eingekleideter Tatsachenbehauptungen" im Zivilverfahren. Nach einer kurzen Einführung in die prozessualen Hintergründe der Problematik werden die wesentlichen Begrifflichkeiten analysiert und definiert. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht der Umgang mit juristisch eingekleideten Tatsachenbehauptungen in den verschiedenen Phasen des Zivilprozesses. Die eingehende Prüfung von Rechtsprechung und Literatur zeigt dabei, dass entsprechende Vorträge zwar im Ergebnis zumeist richtig behandelt, die Gründe dieses Handelns aber sehr missverständlich bis schlicht falsch formuliert werden.
(Table of content)
Einleitung1. Kapitel: Klärung der wesentlichen Begrifflichkeiten und Einführung in die ProblematikDie Aufgabenverteilung zwischen den Parteien und dem Gericht hinsichtlich der Beschaffung der Urteilsgrundlagen - Tatsachen und Rechtsbegriffe - Juristisch eingekleidete Tatsachenbehauptungen - Präjudizielle Rechtsverhältnisse - Juristisch eingekleidete Tatsachenbehauptungen vs. Vorträge von präjudiziellen Rechtsverhältnissen - Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse2. Kapitel: Die Behandlung juristisch eingekleideter Tatsachenbehauptungen im ZivilprozessJuristisch eingekleidete Tatsachenbehauptungen und die Darlegungslast der Parteien - Folgen des Nichtbestreitens juristisch eingekleideter Tatsachenbehauptungen - Anwendung der 288 ff. ZPO - Folgen des Bestreitens juristisch eingekleideter Tatsachenbehauptungen - Bindungswirkungen gegenüber den RechtsmittelinstanzenZusammenfassung der wesentlichen ErgebnisseJuristisch eingekleidete Tatsachenbehauptungen und die Darlegungslast der Parteien - Folgen des Nichtbestreitens juristisch eingekleideter Tatsachenbehauptungen - Anwendung der 288 ff. ZPO - Folgen des Bestreitens juristisch eingekleideter Tatsachenbehauptungen - Bindungswirkungen gegenüber den Rechtsmittelinstanzen - Ersuchen an Rechtsprechung und LiteraturLiteratur- und Stichwortverzeichnis
(Author portrait)
Christoph Seidl studierte Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität. Im Anschluss an sein Referendariat verfasste er seine Dissertation. Seit dem Jahr 2014 ist Christoph Seidl in München als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Immobilienrecht tätig. Im Januar 2019 wurde er durch die Ludwig-Maximilians-Universität München zum »Dr. iur.« promoviert.



