Der nach den 97 und 98 WpHG zu ersetzende Schaden. : Dissertationsschrift (Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht 138) (2019. 235 S. 233 mm)

個数:

Der nach den 97 und 98 WpHG zu ersetzende Schaden. : Dissertationsschrift (Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht 138) (2019. 235 S. 233 mm)

  • 在庫がございません。海外の書籍取次会社を通じて出版社等からお取り寄せいたします。
    通常6~9週間ほどで発送の見込みですが、商品によってはさらに時間がかかることもございます。
    重要ご説明事項
    1. 納期遅延や、ご入手不能となる場合がございます。
    2. 複数冊ご注文の場合、分割発送となる場合がございます。
    3. 美品のご指定は承りかねます。

    ●3Dセキュア導入とクレジットカードによるお支払いについて
  • 【入荷遅延について】
    世界情勢の影響により、海外からお取り寄せとなる洋書・洋古書の入荷が、表示している標準的な納期よりも遅延する場合がございます。
    おそれいりますが、あらかじめご了承くださいますようお願い申し上げます。
  • ◆画像の表紙や帯等は実物とは異なる場合があります。
  • ◆ウェブストアでの洋書販売価格は、弊社店舗等での販売価格とは異なります。
    また、洋書販売価格は、ご注文確定時点での日本円価格となります。
    ご注文確定後に、同じ洋書の販売価格が変動しても、それは反映されません。
  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428156993

Description


(Short description)
Unterlässt es ein Emittent von Finanzinstrumenten, publizitätspflichtige Insiderinformationen zu veröffentlichen, oder veröffentlicht er unwahre Insiderinformationen, so ist er dem Anleger grundsätzlich zum Schadensersatz gemäß

97, 98 WpHG verpflichtet. In Betracht kommt neben dem Ersatz des Kursdifferenzschadens auch der Ersatz des Vertragsabschlussschadens. Die Arbeit widmet sich der Frage, unter welchen Voraussetzungen der jeweilige Schaden ersatzfähig ist.
(Text)
Unterlässt es ein Emittent von Finanzinstrumenten, publizitätspflichtige Insiderinformationen zu veröffentlichen, oder veröffentlicht er unwahre Insiderinformationen, so ist er dem Anleger grundsätzlich zum Schadensersatz gemäß

97, 98 WpHG verpflichtet, wenn dieser im Zeitraum der Desinformation eine Transaktion zu einem für ihn ungünstigeren Kurs tätigt. Die Arbeit widmet sich der Frage, welcher Schaden unter welchen Voraussetzungen ersatzfähig ist. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass neben dem Kursdifferenzschaden auch der Vertragsabschlussschaden nach

97, 98 WpHG ersatzfähig ist. Voraussetzung für den Ersatz beider Schäden ist aber, dass der Anleger in seinem Vertrauen verletzt ist. Im Fall der Veröffentlichung unwahrer Insiderinformationen muss der Anleger auf die Richtigkeit der Insiderinformation vertraut haben. Im Fall der Nichtveröffentlichung publizitätspflichtiger Informationen muss der Anleger auf den Zustand vertraut haben, wie er sich ohne die Veröffentlichung darstellt.
(Table of content)
1. Einleitung2. Geschichte3. Die Ad-hoc-Mitteilungspflicht nach Art. 17 Abs. 1 MAR4. Voraussetzung eines Schadensersatzes nach 97 und 98 WpHG5. Der Schadensersatz nach den 97 und 98 WpHG6. Beschränkung des Schadensersatzes nach 98 WpHG auf den Kursdifferenzschaden?7. Haftungsbegründende Kausalität nach 98 WpHG8. Beweislast hinsichtlich der haftungsbegründenden Kausalität9. Die fraud on the market theory in den USA10. Die fraud on the market theory in Deutschland11. Die Problematik in Bezug auf 97 WpHG12. Zusammenfassung der ErgebnisseLiteratur- und Stichwortverzeichnis
(Text)
»The Damage to be Compensated in Accordance with Section 97, 98 WpHG (German Securities Trading Act)«If an issuer of financial instruments fails to publish insider information that is subject to disclosure or publishes untrue insider information, he is generally obliged to pay the investor damages in accordance with Section 97, 98 WpHG. In addition to compensation of the price difference damage, compensation for the contract damage can also be considered. The thesis deals with the question under which conditions the respective loss is eligible for compensation.

最近チェックした商品