Die Verletzung von Lock-up Agreements. : Zur Herleitung eines Haftungskonzepts »extra legem, intra ius«.. Dissertationsschrift (Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht 141) (2019. 327 S. 233 mm)

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Die Verletzung von Lock-up Agreements. : Zur Herleitung eines Haftungskonzepts »extra legem, intra ius«.. Dissertationsschrift (Abhandlungen zum Deutschen und Europäischen Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht 141) (2019. 327 S. 233 mm)

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  • 製本 Paperback:紙装版/ペーパーバック版
  • 商品コード 9783428156979

Description


(Short description)
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob die Verletzung von sog. Lock-up Agreements eine Haftung gegenüber Anlegern begründet. Da eine Haftung weder aus vertraglichen noch aus gesetzlichen Ansprüchen in Betracht kommt, wird der Versuch unternommen, im Wege der Rechtsfortbildung ein Haftungskonzept zu entwickeln, das weder willensbasiert noch gesetzlich angeordnet ist, um anhand einer "außervertraglichen Selbstbindung" eine Haftung für die Verletzung von Lock-up Agreements darzulegen.
(Text)
Lock-up Agreements verpflichten die Altaktionäre eines Unternehmens, ihre Aktien für einen gewissen Zeitraum nach einem Börsengang nicht zu veräußern. Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob die Verletzung eines Lock-up Agreements eine Schadensersatzhaftung gegenüber den am Lock-up Agreement nicht beteiligten Anlegern begründet. Es wird dargelegt, dass eine Haftung im Rahmen der Dichotomie aus willensgetragener und gesetzlicher Bindung nicht in Betracht kommt. Daher wird im Wege der Rechtsfortbildung und unter Einbeziehung rechtsökonomischer Erwägungen der Versuch unternommen, eine Form der rechtlichen Bindung, die weder willensbasiert noch gesetzlich angeordnet ist, innerhalb der Grenzen der Rechtsordnung zu verorten. Anhand einer solchen "außervertraglichen Selbstbindung" soll gezeigt werden, dass eine Haftung der Altaktionäre für die Verletzung von Lock-up Agreements de lege lata möglich ist.
(Table of content)
I. Grundlagen

1. Lock-up Agreements: Einführung und Begriffsdefinition - Zweck und Schutzfunktion von Lock-up Agreements - Lock-up Agreements im Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht
2. Kapitalmarktökonomie: Begriff des Kapitalmarkts - Ökonomische Grundlagen - Normative Regelungsziele des Kapitalmarktrechts
3. Lock-up Agreements aus ökonomischer Perspektive: Funktionsweise von Lock-up Agreements - Stabilisierung des Kursniveaus - Funktionsschutz des Kapitalmarkts
4. Haftung aufgrund der Verletzung von Lock-up Agreements: Die Verletzung von Lock-up Agreements - Haftung der Altaktionäre nach den allgemeinen Anspruchsgrundlagen - Haftung nach US-amerikanischem Kapitalmarktrecht
5. Ergebnisse des ersten Teils

II. Entwicklung eines Haftungskonzepts im Wege der Rechtsfortbildung

6. Vorüberlegungen zur Methodologie der Rechtsfindung: Zulässigkeit der Rechtsfortbildung - Stufen der Rechtsfindung
7. Bedürfnis nach einem privatrechtlichen Haftungsinstitut: Vorliegen einer Lücke im Gesetz - Notwendigkeit einer privatrechtlichen Haftung
8. Entwicklung eines Haftungskonzepts: Dogmatische Grundlagen eines Haftungskonzepts - Begründungsansätze einer Haftung - Konzept eines eigenen Haftungsinstituts - Dogmatische Herleitung eines eigenen Haftungsinstituts - Rechtsökonomische Bewertung
9. Voraussetzungen und Anwendung des Haftungsinstituts: Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs der Anleger - Schadensberechnung - Haftungsausschluss
10. Ergebnisse des zweiten Teils

Schlussbetrachtung

Literatur- und Stichwortverzeichnis
(Text)
»Breaches of Lock-Up-Agreements. On the Development of a Liability-Concept extra legem, intra ius«

Lock-up-agreements are a common mechanism in the context of initial public offerings. This thesis addresses the consequences of a breach of lock-up-agreements and whether investors are entitled to seek for indemnities as a result of such breach. By developing the legal idea of a »non-contractual self-commitment«, the thesis establishes a liability-concept under which investors are eligible to claim damages for a plunge in stock prices following the breach of lock-up-agreements.

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