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Description
(Short description)
In der Insolvenz von Anleiheemittenten finden sowohl das SchVG - sofern die Anleihe diesem unterliegt - als auch die InsO Anwendung.
19 SchVG trifft für den Insolvenzfall Sonderregelungen mit dem Ziel, eine effektive Abwicklung des Insolvenzverfahrens zu ermöglichen und Auslegungsschwierigkeiten zwischen den beiden Gesetzen zu verringern. Die Arbeit zeigt auf, dass
19 SchVG dieses Ziel verfehlt, und führt die in der Praxis bestehenden ungeklärten Rechtsfragen einer einheitlichen Lösung zu.
(Text)
Mit Zunahme der Insolvenzen von Anleiheemittenten sind Insolvenzverwalter vermehrt mit Anleihegläubigern im Insolvenzverfahren konfrontiert. Unterliegt die Anleihe dem SchVG, finden in der Insolvenz des Emittenten sowohl das SchVG als auch die InsO Anwendung. Mit dem Ziel trotz der Beteiligung einer Vielzahl anonymer Anleihegläubiger eine effektive Abwicklung des Insolvenzverfahrens zu ermöglichen und Auslegungsschwierigkeiten zwischen den beiden Gesetzen zu verringern, hat der Gesetzgeber in
19 SchVG für den Insolvenzfall Sonderregelungen getroffen. Die Arbeit zeigt auf, dass
19 SchVG dieses Ziel verfehlt. Die Norm verkennt, dass das Insolvenzverfahrensrecht nicht auf eine Vielzahl anonymer Gläubiger zugeschnitten ist. Zwar kann die Einsetzung eines gemeinsamen Vertreters dem Abhilfe leisten, doch führt dies zu weiteren ungeklärten Rechtsfragen. Die Arbeit findet für diese Fragen eine einheitliche Lösung und macht einen konkreten Regelungsvorschlag für einen Reformgesetzgeber.
(Table of content)
EinleitungEinführung in die Thematik - Die Anleihe in der Insolvenz1. Grundlagen und rechtliche RahmenbedingungenDie Anleihe - Das SchVG als Organisationsrecht der Gläubiger - Der Anleihegläubiger in der Insolvenz: die unterschiedlichen Leitbilder des SchVG und der InsO - Zusammenfassung2. Einbeziehung der Anleihegläubiger in das InsolvenzverfahrenInsolvenzeröffnungsverfahren - Eröffnetes Insolvenzverfahren - Insolvenzplanverfahren - Zusammenfassung3. Der gemeinsame Vertreter im InsolvenzverfahrenBestellung in der ersten Anleihegläubigerversammlung - Rechtsstellung des gemeinsamen Vertreters - Kosten der gemeinschaftlichen Vertretung der Anleihegläubiger - ZusammenfassungZusammenfassung der Ergebnisse und LösungsvorschlägeZusammenfassung der Ergebnisse de lege lata - Lösungsvorschläge de lege ferenda - Änderungsvorschläge für eine mögliche Neufassung des 19 SchVGLiteratur- und Stichwortverzeichnis
(Text)
»The Bond in Insolvency - The Handling of Insolvency Proceedings in the Relationship of Tension between the German Act on Notes and the German Insolvency Act«In the event of the insolvency of bond issuers, both the German Act on Notes - if the bond is subject to it - and the German Insolvency Act apply. Section 19 of the German Act on Notes contains special provisions in the event of insolvency, with the aim of enabling effective handling of the insolvency proceedings and reducing interpretation difficulties between the two laws. The thesis shows, that section 19 of the German Act on Notes fails to achieve this objective, and finds a uniform solution of the legal issues unresolved in practice.