Description
(Short description)
Die Legitimation einer originären Verbandsstrafe erfolgt mittels einer retributiv-expressiven Verbandsstraftheorie. Im Mittelpunkt steht der verbandsschuldfähige Verband als sozialer Akteur, der durch sein Handlungsunrecht eine gesellschaftliche Erwartungshaltung verletzt und das Rechtsempfinden der Gesellschaft erschüttert hat. Durch das in der Verbandsstrafe enthaltene Missbilligungsurteil wird auf die in der Verbandsstraftat enthaltene sozialethische Verletzung des Rechts als Recht reagiert.
(Text)
Die Arbeit widmet sich der Legitimation einer originären Verbandsstrafe. Diese erfolgt mittels einer retributiv-expressiven Verbandsstraftheorie, die sich an die Verbandsschuld sowie an den Auswirkungen der Tat für die Allgemeinheit orientiert. Zuvor herausgefilterte Maximen der Strafe wurden unter Berücksichtigung der Eigenheit des Verbandes als personal-reale Systemeinheit modifiziert und weiterentwickelt. Im Mittelpunkt der Verbandsstraftheorie steht der Verband als sozialer Akteur, der durch sein Verbandshandlungsunrecht eine gesellschaftliche Erwartungshaltung verletzt hat, wodurch das Rechtsempfinden der Gesellschaft erschüttert wurde. Durch das in der Verbandsstrafe enthaltene Missbilligungsurteil wird auf die in der Verbandsstraftat enthaltene sozialethische Verletzung des Rechts als Recht (sog. Geltungsschaden) reagiert, indem sowohl dem Verband, der Gesellschaft als auch dem Opfer kommuniziert wird, dass der Verband seiner sozialethischen Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen ist und durch die Verbandsstrafe der entstandene Geltungsschaden wiederhergestellt wurde.
(Table of content)
Einführung1. Grundfragen zur VerbandsstrafeEinleitung - Das Wesen der Kriminalstrafe - Straftheorien als Mittel der Straflegitimation - Grundlegende Hindernisse einer geeigneten Problembewältigung zur Sanktion von Verbänden - Fazit2. Primär präventive Legitimation einer VerbandsstrafeEinleitung - Die Verbandsstrafe soll das zukünftige Verhalten des Verbandes unmittelbar beeinflussen und steuern - Die Strafe bestätigt die Normgeltung und stabilisiert das Vertrauen der Bevölkerung in die Rechtsordnung - Zur Notwendigkeit einer strafrechtlichen Verbandsverantwortlichkeit - Fazit und Folgeüberlegungen3. Die Bestimmung einer VerbandsschuldEinleitung - Grundmaximen der Schuld - Begründung eines verbandsbezogenen Schuldsachverhalts - Begründung der Verbandsverantwortlichkeit - Fazit4. Begründung einer VerbandsstraftheorieKonkretisierung allgemein anerkannter Strafrechtsmaximen - Modell einer retributiv-expressiven Verbandsstraftheorie - Fazit5. SchlussbetrachtungLiteratur- und Stichwortverzeichnis



