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Description
(Short description)
Die Arbeit untersucht, ob Effektivitäts- und Äquivalenzgrundsatz des EU-Rechts Mitgliedstaaten verpflichten, eine zivilrechtliche Haftung für Marktmanipulation und Insiderverstöße vorzuhalten, obwohl die Marktmissbrauchsverordnung ihnen explizit nur ein öffentlich-rechtliches Sanktionsinstrumentarium vorgibt. In Auseinandersetzung mit den EuGH-Entscheidungen Courage und Muñoz wird ein Maßstab für die Aufstellung eines Haftungspostulats entwickelt und auf die Marktmissbrauchsverordnung angewandt.
(Text)
Die Arbeit untersucht, ob das primäre Unionsrecht in der Ausprägung, die es durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erfahren hat, die Mitgliedstaaten verpflichtet, eine zivilrechtliche Haftung für Marktmanipulation und Insiderdelikte am Kapitalmarkt (Marktmissbrauch) vorzuhalten, obwohl die Marktmissbrauchsverordnung ihnen explizit nur eine öffentlich-rechtliche Sanktionierung vorgibt. In Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung unter besonderer Berücksichtigung des Effektivitätsgrundsatzes und des institutionellen Gleichgewichts entwickelt der Autor einen Maßstab, anhand dessen eine mitgliedstaatliche Pflicht zur Haftungsbewehrung anerkannt oder zurückgewiesen werden kann. Darauf aufbauend wird die Marktmissbrauchsverordnung unter Einbeziehung rechtsökonomischer Ansätze auf ein solches Haftungspostulat überprüft. Zur Sprache kommen auch die Implikationen für eine deliktische Haftung nach deutschem Recht.
(Table of content)
A. EinleitungDie Einführung der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) - Gegenstand und Gang der Untersuchung - Einbettung der Arbeit in allgemeinere Entwicklungen und DiskussionenB. Sanktionsregime des reformierten MarktmissbrauchsrechtsÖffentlich-rechtliche Sanktionsvorgaben der MAR - Strafrechtliche Sanktionsvorgaben der CRIMMAD - Verhältnis beider Sanktionssysteme zueinander - Reaktionen auf das Schweigen der MAR zur zivilrechtlichen Haftung - Deutsche Umsetzung durch Erstes und Zweites FiMaNoG - ErgebnisC. Schweigen des Gesetzgebers zur privaten Haftung: Sperrwirkung?Problemaufriss - Allgemeiner negativer Satz? - Regelungslücke als Kriterium einer Sperrwirkung? - Europaweit einheitliche Anwendung der MAR - Parallelen im angelsächsischen Rechtskreis - ErgebnisD. Status quo privater Haftung für Marktmissbrauch in anderen EU-MitgliedstaatenE. Mitgliedstaatliche Pflicht zur zivilrechtlichen Haftungsbewehrung von MAR-Verstößen aufgrund des Effektivitätsgrundsatzes?Objektive primärrechtskonkretisierende Vorgaben des EuGH zur Durchsetzung von Unionsrecht mittels Sanktionen - Subjektive Rechte als Voraussetzung zivilrechtlicher Haftung - Haftungspostulat aus Übertragung der Courage-Entscheidung des EuGH? - Haftungspostulat aus Übertragung der Muñoz-Entscheidung des EuGH? - Bewertung von Courage und Muñoz und Maßstabsbildung für die Auslegung der MAR - Vereinbarkeit einer funktionalen Subjektivierung mit Konzept und Regelungszielen des Unionsgesetzgebers - Geeignetheit einer zivilrechtlichen Haftung - Erforderlichkeit: Durchsetzungsdefizit - ErgebnisF. EU-Recht auf Schadensersatz?Grundlinie der Francovich-Rechtsprechung - Zur Übertragbarkeit von Francovich auf Unionsrechtsverstöße durch PrivateG. Konstitutionelle Überprüfung des BefundsRecht des Geschädigten auf einen Schadensersatzanspruch? - Schadensersatzhaftung als rechtfertigungsbedürftiger Eingriff in die Sphäre des Schädigers - ErgebnisH. Blick auf die deutsche Rechtslage und ÄquivalenzgrundsatzZivilrechtliche Haftung nach deutscher Rechtslage - Haftungspostulat oder sonstige Vorgaben aus dem Äquivalenzgrundsatz? - Vorlage nach Art. 267 AEUVJ. Überlegungen de lege ferendaKompensation - Alternativen zur Marktmissbrauchsbekämpfung durch Haftung - ErgebnisK. AusblickL. Zusammenfassung der ErgebnisseLiteratur- und Stichwortverzeichnis