Description
(Short description)
Der Rücktritt vom Vertrag verfolgt das Ziel, den vor dem Leistungsaustausch bestandenen Zustand nachzubilden. Einer rechtlichen Beurteilung zwischenzeitlich erfolgter Veränderungen bedarf nicht nur die Frage nach der Haftung für schädigende Einwirkungen. Vielmehr sind auch in Bezug auf Ersatzfähigkeit und Gefahrtragung für freiwillige Vermögenseinsätze des Rückgewährschuldners zahlreiche Probleme ungelöst. Anliegen der Arbeit ist es daher, die Vorschrift des 347 Abs. 2 BGB in den Gesamtkontext der Regelungen über den Aufwendungsersatz im Bürgerlichen Gesetzbuch zu stellen und auf ihre Sachrichtigkeit hin zu untersuchen..
(Text)
Befindet sich eine Vertragsbeziehung wegen der Möglichkeit der Rücktrittsausübung in einer Schwebelage, so obliegt es den Parteien, ihr Verhalten trotz des gegebenenfalls unbedingten und vollständigen Vollzuges des Vertrages daran auszurichten, dass mögliche Rechte des potenziellen Rückgewährgläubigers gewahrt werden. Mit Rücktrittsausübung ist eine rechtliche Beurteilung zwischenzeitlich erfolgter Veränderungen in Bezug auf die Haftung für Werteinbußen, aber auch in Bezug auf die Ersatzfähigkeit von Verbesserungen gemeint. Anspruch der Arbeit ist es, die Vorschrift des
347 Abs. 2 BGB in den Gesamtkontext der Regelungen über den Aufwendungsersatz im Bürgerlichen Gesetzbuch zu stellen und auf ihre Sachrichtigkeit hin zu untersuchen. Es zeigt sich unter anderem, dass
347 Abs. 2 BGB einer unabdingbaren Differenzierung nach Art der Aufwendung einerseits und Schutzwürdigkeit der Beteiligten andererseits zugänglich ist. Die über
347 Abs. 2 i.V.m.
346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BGBbewirkte Verknüpfung des Ersatzanspruchs für notwendige Aufwendungen mit der Rückgewähr des zufällig untergegangenen Leistungsgegenstands ist allerdings verfehlt.
(Table of content)
1. EinleitungGegenstand der Untersuchung - Aufgabenstellung - Gang der Untersuchung2. Einführung in die Thematik und ProblemstellungÜbersicht über 347 Abs. 2 BGB - Zweifelsfragen3. Das System des Aufwendungsersatzes im BGBGemeinsamkeiten sämtlicher Aufwendungsersatzfälle - Regelungstechniken außerhalb des Rücktrittsrechts - Ausblick: Anforderungen an ein systemstimmiges Aufwendungsersatzrecht im Rücktrittsfall4. Rücktrittsrechtliche RechtsfolgenDie Reform des Rücktrittsrechts - Das Rückgewährschuldverhältnis nach 346 BGB5. Der Aufwendungsersatzanspruch des gutgläubig-unverklagten RückgewährschuldnersAufwendungsersatz nach 347 Abs. 2 Satz 1 BGB - Aufwendungsersatz nach 347 Abs. 2 Satz 2 BGB6. Der Aufwendungsersatzanspruch des bösgläubigen oder verklagten RückgewährschuldnersGrundlagen - Erforderlichkeit der Begrenzung von rücktrittsrechtlichen Aufwendungsersatzansprüchen - Gestaltung der Aufwendungsersatzansprüche des bösgläubigen oder verklagten rücktrittsrechtlichen Rückgewährschuldners7. Rücktrittsrechtliches WegnahmerechtRegelungsbedarf - Inhalt des rücktrittsrechtlichen Wegnahmerechts8. Wesentliche Ergebnisse und FolgerungenWesentliche Ergebnisse - Lösung der gestellten Problematiken - Folgerungen de lege ferendaLiteraturverzeichnis und Sachwortregister