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Description
(Short description)
Seit den "Luxemburg-Leaks" steht die "aggressive" Steuergestaltung deutscher Aktiengesellschaften im Fokus der Öffentlichkeit. Vor diesem Hintergrund untersucht die Abhandlung die Fragestellung, ob der Vorstand im Aktionärsinteresse zu Steuergestaltungen verpflichtet ist oder ob er im Interesse der staatlichen Stakeholder auch von diesen absehen kann. Der Verfasser vertritt letztere Auffassung und konkretisiert darauf aufbauend den rechtlichen Maßstab für Vorstandsentscheidungen über Steuergestaltungen.
(Text)
Die "aggressive" Steuergestaltung multinationaler Unternehmen wie Amazon, Apple und Starbucks sind ein mediales Dauerthema. Seit 2014 sorgen jedes Jahr neue Veröffentlichungen investigativer Journalisten für Schlagzeilen. Spätestens seit den "Luxemburg-Leaks" sind auch die Steuergestaltungen deutscher Aktiengesellschaften bekannt. Vor diesem Hintergrund untersucht die Abhandlung die Fragestellung, ob der Vorstand nicht sogar im Aktionärsinteresse zur Steuergestaltung verpflichtet ist oder ob er auch im Interesse der staatlichen Stakeholder von dieser absehen kann. Der Verfasser legt dar, dass der Vorstand auch im Interesse der staatlichen Stakeholder entscheiden darf. Darauf aufbauend wird unter Einbeziehung der Business Judgment Rule der Maßstab für Vorstandsentscheidungen über Steuergestaltungen herausgearbeitet. Komplettiert wird die Abhandlung durch die Darstellung der damit korrespondierenden Haftung des Vorstands, der Anforderungen an die Delegation und der Pflichten des Aufsichtsrats.
(Table of content)
Einleitung1. SteuergestaltungDefinition Steuergestaltung - Definition »aggressive« Steuergestaltung2. Die Pflicht zur SteuergestaltungSteuergestaltung als Vorstands- oder Aufsichtsratspflicht - Ableitung und Inhalt der Pflicht zur Steuergestaltung3. Die Delegation der Pflicht zur SteuergestaltungDie Delegationsfähigkeit der Pflicht zur Steuergestaltung - Die Pflichten der Delegationsempfänger - Die Überwachungspflichten des delegierenden Vorstands - Das Verhältnis der vertikalen Delegation der Entscheidungsvorbereitung zur Einholung von Expertenrat4. Die Haftung der Vorstandsmitglieder für die Verletzung der Pflicht zur Steuergestaltung nach 93 Abs. 2 Satz 1 AktGDie Tatbestandsvoraussetzungen - Die Darlegungs- und Beweislast - Fallgruppen5. Die Haftung der Aufsichtsratsmitglieder für die Verletzung der Auswahl- oder Überwachungspflicht nach 116 Satz 1, 93 Abs. 2 Satz 1 AktG im Kontext der Pflicht zur SteuergestaltungDie Tatbestandsvoraussetzungen und die Darlegungs- und Beweislast - Fallgruppen6. Zusammenfassung der wesentlichen ErgebnisseLiteratur- und Sachwortverzeichnis