Description
Wie in europarechtlich determinierten Rechtsgebieten allgemein kommt es auch im Zahlungsdiensterecht zu Reibungspunkten zwischen den umgesetzten Richtlinienvorgaben und der gewachsenen staatlichen Rechtsordnung. Eine Auflösung dieses Spannungsverhältnisses kann jedoch gelingen: Sowohl die Grundsätze zum Anscheinsbeweis als auch eine Einstandspflicht nach Rechtsscheingrundsätzen kommen mit Blick auf die zahlungsdiensterechtliche Autorisierung in entsprechender Ausgestaltung zur Anwendung. Wie in europarechtlich determinierten Rechtsgebieten allgemein kommt es auch im Zahlungsdiensterecht zu Reibungspunkten zwischen den umgesetzten Richtlinienvorgaben und der gewachsenen staatlichen Rechtsordnung. Dieses Spannungsverhältnis kann jedoch zugunsten der Anwendung nationaler Grundsätze aufgelöst werden: Neben der Anwendung der Grundsätze zum Anscheinsbeweis haben hinsichtlich der zahlungsdiensterechtlichen Autorisierung insbesondere Rechtsscheingrundsätze allgemein Geltung. Es kann jeweils eine die zahlungsdiensterechtlichen Spezialvorgaben berücksichtigende Ausgestaltung anhand einer Kategorisierung der verschiedenen Autorisierungsverfahren gelingen. Ein rechtsvergleichender Blick sowie ein Ausflug in den zahlungsdiensterechtlichen Bereicherungsausgleich bestätigen die Fortgeltung nationaler Rechtsscheindogmatik als Klassiker des deutschen Zivilrechts im Kontext des europarechtlich vorgeformten Rechts der Zahlungsdienste samt den Besonderheiten des digitalen Rechtsverkehrs. 1. EinführungDas Spannungsverhältnis zwischen Richtlinienumsetzung und gewachsener staatlicher Rechtsordnung - Überblick: Rechtsscheingrundsätze im Zahlungsdiensterecht - Der bargeldlose Zahlungsverkehr als Teil des digitalen Rechtsverkehrs - Reibungspunkte zwischen Vertrauensschutzprinzipien und zahlungsdiensterechtlichen Spezialvorgaben - Gang der Untersuchung2. Das System der Rechtsscheingrundsätze und seine relevanten AusformungenAllgemeine Grundsätze einer Einstandspflicht nach Rechtsscheingrundsätzen: Das Rechtsscheinprinzip - Die Kodifikation des Rechtsscheinprinzips in den 170-173 BGB - Duldungs- und Anscheinsvollmacht - Die Grundsätze des Blankettmissbrauchs - Rechtsscheingrundsätze im digitalen Rechtsverkehr - Sonstige Verkehrsschutzvorschriften - Rechtsfolgen der Einstandspflicht nach Rechtsscheingrundsätzen - Sonderfall der ungelesen unterschriebenen Urkunde - Zwischenergebnis3. Die Autorisierung im Recht der ZahlungsdiensteZahlungsdienste als Instrumente des bargeldlosen Zahlungsverkehrs - Das Zahlungsdiensterecht als europarechtlich determiniertes Rechtsgebiet - Die Autorisierung eines Zahlungsvorgangs - Zwischenergebnis4. Konstellationen einer (scheinbaren) Autorisierung als faktische GrundlageDie Autorisierung im Rahmen der einzelnen Zahlungsdienste - Konstellationen eines Drittzugriffs im Rahmen der Autorisierung - Kategorisierung der Autorisierungsverfahren5. Die rechtliche Behandlung der scheinbaren AutorisierungDer Anscheinsbeweis zugunsten einer Autorisierung als prozessuale Vorfrage - Der zentrale Streitpunkt: Kollision von europarechtlichen Vorgaben und nationaler Rechtsscheindogmatik im Kontext der zahlungsdiensterechtlichen Autorisierung? - Der Tatbestand der »rechtsscheinbaren« Autorisierung - Rechtsfolgen: Anfechtungsausschluss im Kontext des Zahlungsdiensterechts - Praxisfolgen und Gestaltungsmöglichkeiten durch AGB6. Zusammenfassung und SchlussbetrachtungZusammenfassung der zentralen Thesen - Schlussbetrachtung: Europarechtliche Vorgaben als Gefahr für zivilrechtliche RegelungssystemeLiteratur- und Stichwortverzeichnis Jan-Niklas Mack studierte Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg, dem King's College London sowie der Goethe-Universität Frankfurt am Main als Stipendiat der Studienstiftung des deutschen Volkes. Nach Abschluss des Ersten Staatsexamens 2015 als Landesbester promovierte er unter der Betreuung von Frau Prof. Dr. Katja Langenbucher und verbrachte dabei einen Forschungsaufenthalt am Somerville College der Universität Oxford. Promotionsbegleitend arbeitete er als wissenschaftlicher Mitarbeiter in einer internationalen Großkanzlei im Bereich Konfliktlösung sowie am Lehrstuhl von Frau Prof. Dr. Katja Langenbucher im House of Finance der Goethe-Universität Frankfurt am Main.
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