Description
(Short description)
Die Arbeit befasst sich mit der Effektivität eines strafrechtlichen Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts mit Blick auf den 15. Abschnitt des StGB. Ausgehend vom verfassungsrechtlichen Schutzbereich des APR werden Kriterien für die Bestimmung eines strafrechtlichen Schutzbereichs ausgearbeitet. Der Schutz durch den 15. Abschnitt wird an diesen Kriterien sowie an den verfassungsrechtlichen und rechtsstaatlichen Grundprinzipien gemessen. Schließlich wird ein eigenes systematisches Schutzkonzept vorgeschlagen.
(Text)
Die Arbeit befasst sich mit Schutzwürdigkeit, -bedürftigkeit und -zweck sowie mit der gesetzgeberischen Umsetzung eines strafrechtlichen Schutzes des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (APR). Im ersten Teil wird - ausgehend von der verfassungsrechtlichen Dogmatik und des hierdurch in Rechtsprechung und Literatur entwickelten Schutzbereichs - versucht, einen auf das Strafrecht übertragbaren systematischen Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auszuarbeiten. Im zweiten Teil wird der vom Gesetzgeber umgesetzte Persönlichkeitsschutz durch den 15. Abschnitt des StGB hieran gemessen, indem Schutzzweck und Schutzbereich der
201, 201a, 202, 202a, 203 und 206 StGB unter Berücksichtigung der Auslegung in Rechtspraxis und Rechtslehre untersucht werden. Es wird gezeigt, an welchen Stellen dieser strafrechtliche Schutz lückenhaft, zu weitgehend oder praxisuntauglich ist. Schließlich wird im Wege eines Gesetzesreformvorschlags versucht, den Schutz des APR durch das Strafrecht zu optimieren.
(Table of content)
A. EinleitungB. Zwecksetzung des 15. Abschnitts des StGBAusgangsüberlegung - Auswirkungen auf den strafrechtlichen Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Kollektivrechtsgüterschutz im 15. Abschnitt des StGBC. Umsetzung durch den Gesetzgeber 201 StGB: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes - 201a StGB: Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen - 202 StGB: Verletzung des Briefgeheimnisses - 202a StGB: Ausspähen von Daten - 203 StGB: Verletzung von Privatgeheimnissen - 206 StGB: Verletzung des Post- oder FernmeldegeheimnissesD. Zusammenfassung der rechtsgutsorientierten Analyse des 15. Abschnitts des StGBKein axiologisch und systematisch überzeugender Zusammenhang zwischen den im 15. Abschnitt geschützten Rechtsgütern - Annäherung an ein System über den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Der Aspekt eines formalen Selbstbestimmungsrechts als Gemeinsamkeit sämtlicher Schutzinteressen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Zu 201 StGB - Zu 201a StGB - Zu 202 StGB - Zu 202a StGB - Zu 203 StGB - Zu 206 StGB - Folgerungen de lege ferendaE. Ergebnis und GesetzesvorschlagSektorale Lösung - BegründungLiteratur- und Sachverzeichnis



