Description
(Short description)
Die Frage nach der Möglichkeit des Übergangs von positiver zu negativer Verzinsung im Einlagenbereich erfordert zunächst das Feststellen der Grenzen des
315 BGB und damit der identitätskonstituierenden Parameter eines Schuldverhältnisses. Sodann stellt sich der Autor der Frage, ob ein Zins i.S.d. BGB negativ werden kann, wie eine negativ verzinste Einlage vertragstypologisch einzuordnen ist und ob die Erhebung eines negativen Zinses bei Einlagen in Alt- und Neuverträgen rechtlich möglich ist.
(Text)
Die Frage der vertragsrechtlichen Zulässigkeit des Übergangs von positiver zu negativer Verzinsung im Einlagenbereich der Banken erfordert zunächst das abstrakte Feststellen der Grenzen einseitiger Leistungsbestimmungsrechte, wobei der Autor zu dem Schluss kommt, dass einzig der Parteiwille identitätskonstituierender Parameter eines Schuldverhältnisses ist. Hiernach wird herausgearbeitet, dass der vertragsrechtliche Zins nicht als negativer denkbar ist. Eine negativ verzinste Termin- oder Spareinlage ist damit vertragstypologisch als ein zwischen Darlehens- und unregelmäßigem Verwahrungsvertrag oszillierender Typenmischvertrag zu qualifizieren. Der Autor postuliert, dass der Übergang von positivem zu negativem Zins bei Verträgen, die vor dem 11. Juni 2014 abgeschlossen wurden, nicht möglich ist. Bevor der Satz der Einlagefazilität des ESZB erstmals negativ wurde, konnten die Parteien nicht damit rechnen, dass der positive Zins im Einlagenbereich zu einem negativen werden könne.
(Table of content)
1. Einführung: Historische Präliminarien: Der Zins in seiner ambivalenten historischen und kulturgeschichtlichen Bedeutung - Wirtschaftliche Hinführung und Kernfrage der Arbeit - Stand der Forschung - Der Gang der DarstellungAllgemeiner Teil: Einseitige Leistungsbestimmung und Identität des Schuldverhältnisses2. Dogmatische Einordnung und Abgrenzung der einseitigen Leistungsbestimmungsrechte: Entstehungsgeschichte: Einseitige Leistungsbestimmung im römischen Recht - Das einseitige Leistungsbestimmungsrecht als Gestaltungsrecht - Vertragsrechtliche Einordnung der 315 ff. BGB3. Grenzen einseitiger Leistungsbestimmung und Identität des Schuldverhältnisses: Grundsatz: Änderung des Vertragsinhalts durch Änderungsvertrag - Änderung durch einseitige Leistungsbestimmung - Grenzen der Änderung durch spezialgesetzliche Bestimmungen - Grenzen der Änderung aus dem Rechtsgedanken des 311 BGBBesonderer Teil: Vertragsrechtliche Fragen negativer Verzinsung im Einlagenbereich4. »Negativzinsen« aus wirtschaftswissenschaftlicher Sicht: Nominalzins und Realzins - Das Kreditmarktmodell und der Gleichgewichtszins - Die Zeitpräferenztheorie und der negative natürliche Zins - Natürlicher Negativzins und gehemmter Markt: Die Rolle der EZB - Konsequenzen für den Zinsbegriff5. »Negativzinsen« aus rechtswissenschaftlicher Sicht: Formen und Definition des Zinses im BGB - Vereinbarkeit mit der Zinsdefinition des BGB als Ausgangspunkt - Erweiterung der Definition? - Die wirtschaftlichen Gegebenheiten: Begriffliches Argument - Die Einheit der Rechtsordnung: Materielles Argument - Bankpraktisches Argument: Aufrechterhaltung des Synallagmas durch Erhaltung der Marge? - Die synallagmatische Konnotation des vertragsrechtlichen Zinsbegriffes6. Das Einlagengeschäft der Banken und die Interessenlage im Niedrig- und Negativzinsumfeld: Das Einlagengeschäft der Banken im System der Bankgeschäfte - Die Einlagenarten - Interessenlage im Niedrig- und Negativzinsumfeld7. Vertragliche Anpassungsprobleme bei negativer Verzinsung in bestehenden Einlagengeschäften: Zu Methodik und Terminologie - Anpassung bei Termineinlagen - Anpassung bei Sichteinlagen8. Vertragsgestaltung bei Negativzinsen in Neuverträgen: Individualvertragliche Vereinbarung - Vereinbarung in AGBSchluss9. Ergebnisse: Zusammenfassung der Ergebnisse - Die drei Kernthesen der Arbeit10. AusblickAnhang 1: EZB-Zinssätze seit 1999LiteraturverzeichnisSachwortverzeichnis