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Description
(Short description)
Der Verfasser untersucht die Möglichkeit der Begrenzung der Vorstandshaftung im Bereich fahrlässiger Pflichtverletzungen. Kernthese der Arbeit ist, dass die Vorstandshaftung in einer Aktiengesellschaft entgegen der bisher ganz herrschenden Sichtweise bereits de lege lata durch eine satzungsmäßige Haftungshöchstsumme begrenzt werden kann. Es wird dargelegt, dass eine derartige Höchstsumme mit dem AktG vereinbar ist und ein effektives Instrument zur Begrenzung existenzvernichtender Haftungsrisiken darstellt.
(Text)
Um eine Begrenzung der Vorstandshaftung in der Aktiengesellschaft zu ermöglichen, wurden in den letzten Jahren unterschiedliche Konzepte entwickelt. Die vorliegende Arbeit widmet sich ebenfalls diesem Thema. Untersucht wird zunächst, ob eine Begrenzung der Vorstandshaftung zu befürworten ist. Nachdem diese Frage für den Bereich der leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen bejaht wird, widmet sich der Autor dem Kernthema seiner Arbeit. Er geht der Frage nach, ob entgegen der bisher vorherrschenden Sichtweise, die Vorstandshaftung durch eine Satzungsbestimmung bereits de lege lata begrenzt werden kann. Die Untersuchung kommt zu dem Ergebnis, dass eine Modifizierung des dem Vorstand obliegenden Sorgfalts- und/oder Verschuldensmaßstabs nicht mit dem Aktiengesetz in Einklang zu bringen ist. Jedoch erweist sich eine Begrenzung der Vorstandshaftung durch eine in der Satzung geregelte Haftungshöchstsumme als rechtlich zulässig. Der Verfasser legt dar, dass eine satzungsmäßige Haftungshöchstsumme unter bestimmten Voraussetzungen nicht von der Norm des
93 Abs. 2 Satz 1 AktG abweicht. Die These der rechtlichen Vereinbarkeit einer satzungsmäßigen Haftungshöchstsumme mit dem AktG wird sodann aus vielfältigen Blickwinkeln abgesichert. Ferner wird ein Formulierungsvorschlag für eine Haftungshöchstsumme sowie eine korrespondierende Freistellungszusage von der Außenhaftung vorgestellt.
(Table of content)
EinleitungAnlass, Gegenstand und Gang der Untersuchung - Das Organ »Vorstand« und seine AufgabenTeil 1: Allgegenwärtiges Risiko der existenzvernichtenden VorstandshaftungRechtsformtypische Gefahr der existenzvernichtenden Schadenssummen - Pflichtenumfang der Treuepflicht (duty of loyality) - Pflichtenumfang der Legalitätspflicht - Pflichtenumfang der allgemeinen Sorgfaltspflicht (duty of care) - Reduziertes Haftungsrisiko wegen »Safe Harbour« des 93 Abs. 1 Satz 2 AktG? - Risiko der Durchsetzung von existenzvernichtenden Haftungsansprüchen - Eingeschränkte Absicherbarkeit existenzvernichtender Haftungsrisiken durch D&O-Versicherungen - Fazit zu Teil 1 der ArbeitTeil 2: Ist eine Beschränkung des Haftungsrisikos des Vorstands zu befürworten?Für und Wider der Haftungsbeschränkung - Breiter Zuspruch für Haftungsbeschränkungen - Fazit zu Teil 2 der ArbeitTeil 3: Beschränkung der Vorstandshaftung durch eine Satzungsbestimmung (de lege lata)Ausgangspunkt - Satzungsstrenge nach 23 Abs. 5 AktG - Modifizierung des Sorgfalts- bzw. Verschuldensmaßstabs durch Satzungsbestimmung? - Begrenzung der Vorstandshaftung durch in der Satzung geregelte Haftungshöchstsumme - Gestaltung einer Haftungshöchstsumme (und einer Freistellungsklausel) unter Berücksichtigung des verhaltenssteuernden Aspekts - Auswirkungen einer Haftungshöchstsumme auf D&O-Versicherung und die gesamtschuldnerische Haftung - Fazit zu Teil 3 der ArbeitTeil 4: Seitenblick auf andere Vorschläge zur Haftungsbeschränkung (de lege lata)Ist eine anstellungsvertragliche Haftungsbeschränkung wirksam? - Beschränkung der Vorstandshaftung aufgrund der Fürsorge- bzw. Treuepflicht? - Ausschluss des (kartellrechtlichen) Bußgeldregresses? - Fazit zu Teil 4 der ArbeitZusammenfassung der Arbeit in ThesenLiteratur- und Stichwortverzeichnis