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Description
(Short description)
Wettbewerb, auch der unternehmerische, ist ein Faktum und hat nötigende Wirkung. Er zwingt Unternehmen zu Besser- und Bestleistungen am Markt durch die Konkurrenz. Kant definiert die Freiheit u.a. als "Unabhängigkeit von eines anderen nötigender Willkür". Der Begriff der Wettbewerbsfreiheit enthält somit einen Widerspruch in sich. Dem Staat kommt die Aufgabe zu, die Freiheit aller beteiligten Akteure am Markt und im Wettbewerbsprozess zu schützen. Ihre Freiheit wird durch die allgemeinen staatlichen Gesetze verwirklicht.
(Text)
Wettbewerb, auch der unternehmerische, ist ein Faktum. Das Leben zeigt das. Wettbewerbliches Handeln hat nötigende Wirkung, denn es zwingt Konkurrenzunternehmen zu Besser- und Bestleistungen am Markt. Die Freiheit definiert Kant u.a. als "Unabhängigkeit von eines anderen nötigender Willkür". Der Begriff der Wettbewerbsfreiheit ist also augenscheinlich ein Widerspruch in sich. Freies unternehmerisches Handeln, bei dem Unternehmer nach selbst- und alleinbestimmten Maximen sich am Markt durchzusetzen versuchen, ist Voraussetzung für funktionierenden Wettbewerb. Die Existenz wirtschaftlicher Macht einiger Unternehmen ist geeignet, die unternehmerische Freiheit anderer in unzumutbarer Weise zu beeinträchtigen. Macht und Einfluss inne zu haben, ist grundsätzlich nicht vorwerfbar. Es kommt also darauf an, die missbräuchliche Nutzung wirtschaftlicher Macht zu verhindern, damit aber auf die Unterscheidung zwischen (legalem) Gebrauch vom (illegalen) Missbrauch derselben. Diese Abgrenzung ist schwierig, auf der Grundlage von Kants Freiheits- und Rechtsphilosophie aber möglich.
(Table of content)
Einführung1. Kants FreiheitslehreFreiheit als transzendentalphilosophisch letztbegründete Idee - Kants Konzeption einer freiheitlichen Moralphilosophie - Kants freiheitliche Rechts- und Staatsphilosophie2. Republikanische Freiheit unter dem Grundgesetz DeutschlandsHerrschaft und Freiheit als unvereinbare Gegensätze - Die politische Freiheit als Souveränität des Volkes und der Bürger - Die Würde des Menschen - Das Recht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit: Art. 2 Abs. 1 GG - Das Eigentum als besondere Ausprägung des Rechts zur freien Willkür - Die Verteilung des Eigentums als Frage der Gleichheit3. Der Bürger als homo oeconomicus bei KantDas Eigentum als Voraussetzung der Bürgerlichkeit - Exkurs: Das Wirtschaften als konstituierender Bestandteil des Daseins bei Heidegger - Der Wettbewerb als Faktum der Vernunft4. Der Wettbewerb als Bestandteil des PrivatheitsprinzipsDer Vorrang privater vor staatlicher Lebensbewältigung - Grundgesetzliche Wirtschaftsverfassung? - Die Marktliche Sozialwirtschaft - Privatheitsprinzip und Marktlichkeit - Sittliche Verpflichtung allen Handelns5. Wettbewerb der Unternehmen als Faktum und als Rechtsprinzip. Karl Albrecht Schachtschneiders republikanische WettbewerbslehreWettbewerb als Faktum geordneten Unternehmertums - Pflicht zum und Recht auf Wettbewerb? - Wettbewerbsfreiheit? - Administration des Unternehmenswettbewerbs im Rechtsstaat - Sittliche Lebensbewältigung und Grenzen der Privatheit6. Das Kartell als Problem des Privatheitsprinzips und Regelungstatbestand des Gesetzes gegen WettbewerbsbeschränkungenDas Kartell als ein Typus des Vertrages - Die Rechtfertigung der Kartelle durch das Privatheitsprinzip - Zur Wettbewerbsbeschränkung durch Kartelle - Zum Problem wirtschaftlicher Macht durch KartelleSchlußbemerkungenLiteratur- und Sachwortverzeichnis