Description
(Short description)
Die Arbeit untersucht, wie und warum Verfassungsgerichte vergleichend argumentieren. Die Empirie dieser globalen Praxis wird ausführlich anhand der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie der des südafrikanischen Verfassungsgerichts analysiert. Es zeigt sich, dass transnationale Entwicklungen grundsätzlich autonome Verfassungsordnungen öffnen. Dementsprechend ist es legitim, die überkommenen Suchbewegungen des Rechts nach Rationalität, Konsens und Autorität komparativ zu unterstützen.
(Text)
Stefan Martini untersucht, wie und warum Verfassungsgerichte in ihren Entscheidungsbegründungen vergleichend argumentieren, und liefert Begründungen für diese global zu beobachtende Praxis. Eingehend werden die ersten sechs Jahrzehnte der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auf diese Argumentationsfigur hin quantitativ wie qualitativ analysiert. Dagegen wird die aktive Rechtsvergleichung des vom Common Law geprägten südafrikanischen Verfassungsgerichts gehalten. Als Erklärung für den Status der Rechtsvergleichung in der jeweiligen Verfassungsrechtsprechung dienen die Offenheit des Verfassungsrechts, die »Einstellung« der konkreten Verfassungsordnung zu externen Rechtskontexten und die exogenen Effekte eines transnationalen Feldes der Rechtskommunikation. Unter diesen Bedingungen fügt sich vergleichende Argumentation legitim in überkommene Suchbewegungen des Rechts nach Rationalität, Konsens und Autorität ein.Die Arbeit wurde 2018 mit dem Preis des Kieler Doctores Iuris e.V. ausgezeichnet.
(Table of content)
A. Einführung: Beobachtung vergleichender VerfassungsrechtsprechungBedeutung und Begründung vergleichender Verfassungsrechtsprechung - Forschungskontexte vergleichender Verfassungsrechtsprechung - Erkenntnisgegenstand und Methodik - Spezifika vergleichender Verfassungsrechtsprechung - Gang der UntersuchungB. Praxis: Typik und Kasuistik vergleichender VerfassungsrechtsprechungFlexible Integration: Rechtsvergleichung am deutschen Bundesverfassungsgericht - Selbstbewusster Aktivismus: Das Südafrikanische Verfassungsgericht - Typik vergleichender VerfassungsrechtsprechungenC. Viabilität: Rekonstruktion vergleichender ArgumentationTheorie und Methode der Rechtsvergleichung - Theorie und Methode - vergleichender - juristischer ArgumentationD. Begründung I: Öffnung des verfassungsrechtlichen ArgumentationsraumsOffenheit des Verfassungsrechts - Endogene Öffnung des Verfassungsrechts - Exogene Öffnung des VerfassungsrechtsE. Begründung II: Legitimation durch komparative ArgumentationLegitimation durch Argumentation - Komparativer Anschluss an argumentative Suchbewegungen des Rechts - Demokratiedefizit trotz argumentativer Stärkung? Ein AbschlussF. Modalität: Minima vergleichender VerfassungsrechtsprechungMedien - Leistungen - Grenzen - MaximenG. Rekapitulation: Zusammenfassende Thesen und ErgebnisseLiteraturverzeichnisPersonen- und Stichwortverzeichnis



