Description
(Short description)
Probleme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit juristischer Personen sind nicht nur strafrechtstheoretisch relevant, sondern auch von enormer praktischer Bedeutung. Jedoch leidet die Diskussion nicht selten unter einer Blickverengung in Bezug auf das Strafrecht als "Allheilmittel". In der vorliegenden Arbeit wird daher das Verhältnis speziell der Strafe zu anderen staatlichen Maßnahmen näher beleuchtet, wobei deren Anwendbarkeit bei juristischen Personen besondere Berücksichtigung findet.
(Text)
Probleme der strafrechtlichen Verantwortlichkeit juristischer Personen sind nicht nur strafrechtstheoretisch relevant, sondern - nicht zuletzt vor europäischem Hintergrund - von enormer praktischer Bedeutung. Teilweise wird von einer Verpflichtung des deutschen Gesetzgebers ausgegangen, ebenso wie die meisten europäischen Staaten eine Art strafrechtlicher Verantwortlichkeit juristischer Personen einzuführen. Eine entsprechende ordnungswidrigkeitenrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen existiert in Deutschland bereits. Jedoch leidet die Diskussion nicht selten unter einer Blickverengung in Bezug auf das Strafrecht als vermeintliches "Allheilmittel". In der vorliegenden Arbeit wird daher das Verhältnis speziell der Strafe zu anderen staatlichen Maßnahmen näher beleuchtet. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf den für bestimmte Maßnahmen zu beachtenden Legitimationsbedingungen staatlichen Eingriffshandelns unter Berücksichtigung der Besonderheiten bei juristischen Personen.
(Table of content)
1. Einführung und Problemstellung2. GrundlagenKonkretisierung der Begrifflichkeiten - Staatliche Maßnahmen als Rechtseingriffe - Verfassungsrechtliche Rechtfertigung: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz3. Strafe als spezifisches Mittel zu einem bestimmten ZweckAufgabe und Legitimation von Strafe: Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei strafrechtlichen Sanktionen - Strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen de lege ferenda?4. Ordnungswidrigkeitenrechtliche MittelAbgrenzung der ordnungswidrigkeitenrechtlichen Mittel zur Strafe - Zur Frage der rechtlichen Legitimierbarkeit der Geldbuße gegenüber juristischen Personen5. Andere staatliche Maßnahmen: Würdigung vorhandener Institute und Überlegungen de lege ferendaDas Recht der Vermögensabschöpfung im Strafgesetzbuch - Das Recht der Gefahrenabwehr6. SchlussbetrachtungAuswertung: Gewinnabschöpfung und Gefahrenabwehr als legitime Ziele staatlicher Maßnahmen gegenüber juristischen Personen - Exkurs: Strafrechtliche Individualverantwortlichkeit bei unternehmensbezogenen Taten - Fazit und AusblickLiteraturverzeichnisMaterialienSachwortverzeichnis
(Author portrait)
Franziska Weidenauer, geb. Mulch, studierte Rechtswissenschaften an der Philipps-Universität Marburg und an der University of Aberdeen/Scotland. Den juristischen Vorbereitungsdienst absolvierte sie im Bezirk des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. Sie war wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Kriminalwissenschaften der Philipps-Universität Marburg, Professur für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie von Prof. Dr. Dr. h.c. dupl. Georg Freund und ist nunmehr in der Justiz tätig.



