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Description
(Short description)
Die Arbeit untersucht
34 SGB V, der vier Arzneimittelausschlüsse beinhaltet: den Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel, den Ausschluss von sog. Bagatellarzneimitteln, den Ausschluss von sog. Lifestyle-Arzneimitteln sowie den Ausschluss von unwirtschaftlichen Arzneimitteln. Die Ausschlüsse werden hinsichtlich ihres Inhaltes, der Konkretisierungsbefugnisse des Gemeinsamen Bundesausschusses sowie hinsichtlich ihrer Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität untersucht.
(Text)
Die Ausgaben für die Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen stetig. Im Zuge dessen ist der Gesetzgeber gehalten die Arzneimittelausgaben zu reduzieren, was er unter anderem durch den Ausschluss von Arzneimitteln aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung realisiert. Ausgeschlossen sind nach
34 SGB V nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, Arzneimittel für sog. Bagatellerkrankungen, sog. Lifestyle-Arzneimittel, also solche Arzneimittel, die vordergründig die Lebensqualität erhöhen, sowie unwirtschaftliche Arzneimittel. Die Arbeit untersucht die einzelnen Ausschlüsse hinsichtlich ihres Inhaltes, ihrer Ausnahmen sowie der Konkretisierungsbefugnisse des Gemeinsamen Bundesausschusses. Dabei werden die Ausschlüsse auch auf ihre Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität überprüft und insoweit einer umfassenden Grundrechtsprüfung unterzogen, wobei letztlich die Grundrechte dem Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers kaum Grenzen setzen.
(Table of content)
EinführungA. Arzneimittelversorgung in der gesetzlichen KrankenversicherungGrundsätze der Arzneimittelversorgung - Anspruch auf Versorgung mit Arzneimitteln - Beschränkungen des Anspruchs auf Arzneimittelversorgung - ZusammenfassungB. Der Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel: 34 Abs. 1 S. 1-5 SGB VEntstehungsgeschichte und Folgen für den Arzneimittelmarkt - Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel - Die Ausnahmevorschrift des 34 Abs. 1 S. 2 SGB V - Die Ausnahmevorschrift des 34 Abs. 1 S. 5 SGB V - Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel als Satzungsleistung - Verordnung von nicht verschreibungspflichtigen Arzneimitteln unter Beachtung der Voraussetzungen des Nikolausbeschlusses - Verordnung nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel und Off-Label-Use - ZusammenfassungC. Verfassungsmäßigkeit und EuroparechtskonformitätVerfassungsmäßigkeit des Ausschlusses nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel - Europarechtskonformität des Ausschlusses nichtverschreibungspflichtiger Arzneimittel - ZusammenfassungD. Weitere Ausschlüsse nach 34 SGB VDer Ausschluss von Bagatellarzneimitteln: 34 Abs. 1 S. 6 SGB V - Der Ausschluss von Lifestyle-Arzneimitteln: 34 Abs. 1 S. 7-9 SGB V - Der Ausschluss unwirtschaftlicher Arzneimittel: 34 Abs. 3 SGB VE. Der weite gesetzliche GestaltungsspielraumF. ThesenLiteratur- und Sachwortverzeichnis